Wiedereintritt in ein Master-Studium
Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium an der ETH Zürich erfolgreich abgeschlossen haben und danach ausgetreten oder exmatrikuliert worden sind, dann können Sie sich erneut in einen ETH-Master-Studiengang immatrikulieren.
Voraussetzungen
Erfolgt der Wiedereintritt in einen ...
Sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich direkt bei der Kanzlei anmelden:
- Ihr ETH Bachelor-Abschluss ist zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als vier Jahre, und
- Sie sind nicht von dem von Ihnen gewünschten Studiengang ausgeschlossen, und
- falls Sie den konsekutiven ETH-Master-Studiengang begonnen haben und nach einem Unterbruch fortführen möchten, dann muss der Studienabschluss in der verbleibenden Studienfrist möglich sein.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie sich direkt bei der Kanzlei anmelden:
- Ihr ETH Bachelor-Abschluss ist zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als vier Jahre, und
- Sie sind nicht von dem von Ihnen gewünschten Studiengang ausgeschlossen, und
- falls Sie den ETH-Master-Studiengang begonnen haben und nach einem Unterbruch fortführen möchten, dann muss der Studienabschluss in der verbleibenden Studienfrist möglich sein.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen Sie sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Sie müssen sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Sie müssen sich über die Zulassungsstelle bewerben.
Senden Sie das DownloadAnmeldeformular vereinfachter Wiedereintritt (PDF, 84 KB)vertical_align_bottom mit allfälligen Unterlagen fristgerecht per E-Mail oder Post an die Kanzlei.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine direkte Anmeldung nicht erfüllen und trotzdem dieses Anmeldeformular verwenden, tun Sie dies auf eigene Gefahr (gilt z.B. nicht als frist- und/oder formgerechte Bewerbung für andere Verfahren).
Zu Anrechnung und Erlass von Studienleistungen beachten Sie bitte die speziellen Informationen.