Studieren mit Autismus / Asperger-Syndrom

Studierende mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich (NTA) bei Leistungskontrolle zu beantragen.

Medizinisches Gutachten

Die formalen Anforderungen der ETH erfordern bei einem Antrag auf NTA aufgrund einer ASS ein Gutachten einer Fachperson oder Stelle, welche auf neuropsychologische Diagnostik spezialisiert ist.

Als abklärende Stelle können wir im Raum Zürich zum Beispiel folgenden Kontakt empfehlen. Es werden auch diagnostische Atteste anderer spezialisierter Stellen anerkannt:

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