Abwesenheit während Schwangerschaft

Fühlen Sie sich während der Schwangerschaft unwohl, dürfen Sie zuhause bleiben oder den Arbeitsplatz verlassen. Für diese schwangerschaftsbedingten Abwesenheiten ist kein Arztzeugnis erforderlich. Sind Sie während Ihrer Schwangerschaft krank oder haben Sie einen geschützte SeiteUnfall, informieren Sie unverzüglich Ihre vorgesetzte Person. Spätestens ab dem fünften Arbeitstag muss die vorgesetzte Person ein Arztzeugnis vorliegen haben.

Bei einer länger dauernden, krankheitsbedingten Abwesenheit oder bei Unfall haben Mitarbeitende Anspruch auf die Fortzahlung des vollen, ihrem Beschäftigungsgrad entsprechenden Lohnes. Die Lohnfortzahlung dauert längstens 730 Tage. Bei länger Absenz gilt die Regelung zur Ferienkürzung.

Arztbesuche sollen wenn möglich auf Randstunden oder ausserhalb der Arbeitszeit gelegt werden und gelten nicht als Arbeitszeit.

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