Informationspflicht

Sie sind schwanger? Informieren Sie Ihre vorgesetzte Person frühzeitig, resp. spätestens ab dem vierten Monat über Ihre Schwangerschaft. Eine frühzeitige Information ermöglicht es, auf Ihre Gesundheit als werdende Mutter und die Ihres Kindes Rücksicht zu nehmen und den Mutterschaftsurlaub sowie die Zeit danach sorgfältig zu planen. Für die Planung bietet das DownloadMerkblatt Elternschaft (PDF, 171 KB) und der DownloadGesprächsleitfaden (PDF, 177 KB)  Hilfe.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen die HR Beratung gerne zur Verfügung.

Eine gesundheitliche Risikobeurteilung Ihres Arbeitsplatzes sollte bereits ab Kenntnis der Schwangerschaft erfolgen. Informieren Sie  deshalb bei Bedarf rechtzeitig die Abteilung SGU. Weitere Informationen finden Sie unter Mutterschutz.

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