Lohnabzüge

Ihre monatliche Lohnabrechnung erhalten Sie elektronisch an Ihre ETH-E-Mail-Adresse zugeschickt. Sie können diese jederzeit auch in geschützte SeiteETHIS einsehen.

Die einzelnen Lohnabzüge werden auf dieser Seite erläutert. Falls Sie Fragen zur Ihrer Lohnabrechnung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Personalsachbearbeiterin. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Lohnabrechnung oder über Zuständigkeit.

Beiträge ab 2024

Die Beiträge an die AHV / IV / EO / ALV werden von der ETH als Arbeitgeberin (AG) und von Ihnen als Arbeitnehmer/in (AN) paritätisch geleistet.

Alle Erwerbstätigen sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs beitragspflichtig. Wer beispielsweise am 15. August 2023 17 Jahre alt wurde und erwerbstätig ist, muss ab dem 1. Januar 2024 Lohnbeiträge bezahlen.

Alle Mitarbeitenden der ETH Zürich mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 8 Stunden sind bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen versichert. Die Prämie für die Berufsunfallversicherung übernimmt die ETH Zürich als Arbeitgeberin (AG) ganz. Die Prämie für Nichtberufsunfälle wird gemeinsam getragen, Sie als Arbeitnehmer/in (AN) leisten rund zwei Drittel, die ETH Zürich einen Drittel.

Wir empfehlen Ihnen für die private Deckung der Unfallrisiken den Beitritt zur kostengünstigen Kollektiv-Versicherung der ETH Zürich bei der AXA. Siehe auch unten 'Freiwillige Unfallzusatz-Versicherung'.

Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Lohn von mindestens CHF 22’050 (Stand 2024) und einer Anstellungsdauer von mehr als 3 Monaten sind bei der Pensionskasse des Bundes PUBLICA im Beitragsprimat versichert.

Die monatlichen Beiträge werden an der ETH Zürich im Verhältnis 36:64 von den Arbeitnehmenden und der Arbeitgeberin getragen. Darüber hinaus können Sie freiwillig Sparbeiträge einzahlen, die zu höheren Vorsorge- und Austrittsleistungen führen.

Gerne verweisen wir Sie auf das externe SeiteVorsorgewerk ETH-Bereich bei der PUBLICA.

Befristete Anstellungsverhältnisse mit einem AHV-Jahreslohn von weniger als CHF 22'050 und einer Anstellungsdauer von mindestens 3 Monaten sind risikoversichert. Die Beiträge werden von der ETH als Arbeitgeberin (AG) und von Ihnen als Arbeitnehmer/in (AN) paritätisch geleistet.

Mitarbeitende der ETH können bei der AXA eine Unfallzusatzversicherung (Spital-Privatzusatz, Unfall- und Todesfallkapital) abschliessen.

Wir empfehlen Ihnen für die private Deckung der Unfallrisiken den Beitritt zur kostengünstigen Kollektiv-Versicherung der ETH Zürich bei der AXA.

DownloadMerkblatt Unfallversicherung SUVA und Unfallzusatz AXA (PDF, 40 KB)

DownloadAnmeldeformular AXA

Ausländische Mitarbeitende, welche die Niederlassungsbewilligung (C) nicht besitzen und in unselbständiger Stellung erwerbstätig sind, unterliegen der Quellensteuer. Diese wird monatlich vom Lohn abgezogen.

Von der Quellensteuerpflicht ausgenommen sind ausländische Arbeitnehmende, die mit einer Person verheiratet sind, die/der das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung (C) besitzt.

Die Tarife sind kantonal unterschiedlich geregelt.

Einzelheiten zum Quellensteuer-Tarif (Kanton Zürich) finden Sie auf dem externe SeiteInformationsblatt des Kantonalen Steueramts von Zürich.

Nach Stellenantritt oder bei Änderung persönlicher Daten der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters erhält HR Operations eine Tarifmeldung des Steueramtes. Sollte die Tarifänderung direkt der Professur oder dem Institut zugestellt werden, bitten wir Sie, die Meldung an das HR Operations weiterzuleiten.

Bitte überprüfen Sie den Tarif auf Ihrer Lohnabrechnung und melden Sie allfällige Unstimmigkeiten umgehend HR Operations:

Als Mitarbeiter/in der ETH mit einer Anstellung von mindestens 3 Jahren sind Sie berechtigt, bei der Sparkasse des Bundes ein Konto zu eröffnen.

Falls Sie ein Konto eröffnen möchten, melden Sie sich bitte bei Ihrer/Ihrem Personalsachbearbeiter/in.

Über die Möglichkeiten und Bedingungen für die Miete eines Parkplatzes an Ihrem Arbeitsort gibt Ihnen die Abteilung Campus Services der ETH Zürich Auskunft.

Die Parkplatzgebühren werden Ihnen mit Mietbeginn nach Vertragsunterzeichnung monatlich von Ihrem Lohn abgezogen.

Eine Dienstwohnung wird an Mitarbeitende im Pikettdienst der ETH Zürich vermietet. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Sicherheit.

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