Vor-Verschiebung bzw. Fernprüfung von Sessions- und Semesterendprüfungen
Im Rahmen der neuen externe SeiteLeistungskontrollenverordnung ETH Zürichcall_made wurde das Bewilligungs-Verfahren für die Vor-Verschiebung bzw. Fernrprüfungen von Sessions- und Semesterendprüfungen angepasst.
Voraussetzungen / Grundsätze
- Es besteht kein Anrecht auf Vor-Verschiebung/Fernprüfung - die Studierenden brauchen das Einverständnis des Hauptexaminators.
- Jede Vor-Verschiebung muss von den Akademischen Diensten bewilligt werden.
- Ohne Bewilligung vorverschoben oder als Fernprüfung abgelegte Prüfungen sind ungültig und werden annulliert.
Akzeptierte Gründe
- Es können nur wichtige studienspezifische Gründe geltend gemacht werden (insbes. Mobilitätsaufenthalt, obligatorisches Praktikum).
- Gründe müssen belegt werden.
Modusänderungen (schriftlich > mündlich)
- Für ETH-Studierende gilt eine sehr restriktive Bewilligungspraxis.
- Für Mobilitäts-Studierende ("Incomings") ist eine adäquate mündliche Prüfungszeit erlaubt, sofern sie von der Heim-Universität akzeptiert wird.
Verfahren
- Die Studierenden reichen einen Antrag über myStudies ein.
Detaillerte Information
Bewilligung / Mitteilung
- ETH-Studierende müssen darlegen, weshalb die Prüfung nicht in der darauffolgenden Session abgelegt werden kann.
Für die Bewilligung werden auch Kriterien der Verhältnismässigkeit und Zumutbarkeit berücksichtigt. - Jeder Entscheid wird den Studierenden und den Haupt-Examinatoren per Mail mitgeteilt.