Wissenschaftliches Fehlverhalten
Besteht ein Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten?
Bis zum 31. Mai 2024 nehmen die Vertrauenspersonen Meldungen entgegen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder fahrlässig fremde Arbeitsergebnisse und Erkenntnisse als eigene ausgegeben werden, Falschangaben gemacht und Fälschungen begangen werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder deren Forschungstätigkeit auf andere unlautere Weise beeinträchtigt wird. Es kann auch bei Unterlassung, Anstiftung oder Gehilfenschaft vorliegen.
Hinweis: (Persönliche) Konflikte, wissenschaftliche Fehler und die Verwendung von in der Wissenschaftsgemeinschaft umstrittenen Vorgehensweisen und Methoden sind keine Formen von wissenschaftlichem Fehlverhalten.
Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens:
- Vorspiegelung angeblicher Tatsachen
- Fälschung
- Plagiat
- Fehlverhalten bezüglich Autorschaft
- Fehlverhafte Publikationslisten
- Fehlerhafter Umgang mit Daten
- Fehlverhalten in der Zusammenarbeit
- Fehlverhalten bei Gutachten und Peer Reviews
- Fehlverhalten im Untersuchungsverfahren
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Zürich