FAQs Kinderbetreuung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei Unsicherheiten nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Betreuungsplatz suchen

Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Kita, für die Sie sich interessieren. Der externe SeiteStadtplan mit den Kita-Standorten in der Stadt Zürich, die Webseite der von der ETH unterstützten Kitas externe Seitekihz und KIKRI sowie die Liste von externe SeiteKibesuisse helfen Ihnen bei der Suche.

Für einen Betreuungsplatz können Sie sich jederzeit bei Ihrer Wunsch-Kita anmelden. Keine Kita wird Ihnen jedoch einen Betreuungsplatz garantieren können. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich mehrere Kitas (in Arbeitsplatz- oder Wohnnähe) anzuschauen und sich dort anzumelden.

Die Zuteilung von Betreuungsplätzen erfolgt in den ETH-Kitas und den meisten sonstigen gemäss chronologischem Eingang der Anmeldung und unter Berücksichtigung gewisser Aufnahmekriterien. Bis spätestens drei Monate vor dem Wunschtermin erhalten Sie eine Zusage. Da keine Kita eine Zusagegarantie geben kann, lohnt sich eine Anmeldung bei mehr als einer Kita.

Fragen Sie in Ihrer Kita nach den genauen Terminen.

Subventionen

Die ETH Zürich bietet mehrere Arten von finanzieller Unterstützung an:

  • Subventionierte Betreuungsplätze in ETH-Kindertagesstätten. Die Höhe der Vergünstigung richtet sich nach dem massgebenden elterlichen Einkommen. Die ETH Zürich sowie viele Städte und Gemeinden bieten eine finanzielle Vergünstigung eines Kita-Platzes an unter der Voraussetzung, dass Sie
    • erwerbstätig sind oder
    • eine staatlich anerkannte Ausbildung absolvieren oder
    • beim RAV gemeldet sind oder
    • eine soziale (sprachliche Integration) oder gesundheitliche Indikation von einer anerkannten Fachstelle haben
  • Säuglingsplatzfinanzierung (noch bis 31.7.2024 für Kindertagesstätten ausserhalb der Stiftung kihz)
  • 100% Lohnfortzahlung während des viermonatigen Mutterschaftsurlaubs (gesetzlich sind es 80%)
  • Vergünstigte Betreuungstarife für kihz Flex – die flexible, temporäre Kinderbetreuungslösung
  • Subventionen für kihz Ferienbetreuung
  • Finanzielle Entlastung bei allfallenden Notfallbetreuungskosten
  • ...

Alle städtisch geführten und die meisten privaten Kitas sowie die ETH-Kitas bieten Subventionen in Abhängigkeit vom Familieneinkommen an. Auch Kitas in kleineren Gemeinden ausserhalb der Stadt Zürich oder in anderen Städten subventionieren Betreuungsplätze. Fragen Sie bei Ihrer Kita oder Gemeinde direkt nach.

Wenn Subventionen gesprochen wurden, gelten diese in der Regel für ein Jahr. Sie werden einmal jährlich nach dem aktuellen finanziellen Familieneinkommen und der Arbeitssituation gefragt, auf deren Grundlagen dann die Subventionsberechnung erneut erfolgt.  

Für die Stadt Zürich und die ETH-Kitas (kihz und KIKRI) gelten:

  • zivilrechtlicher Wohnsitz der Eltern in der Stadt Zürich
  • Kind im Alter zwischen 4 Monaten und Kindergarteneintritt
  • Beschäftigungsgrad bei zwei Elternteilen ist höher als 100%. Z.B.: Elternteil 1 arbeitet 80%, Elternteil 2 70% = 150% = Anspruch auf 50% Kita-Betreuung. Staatlich anerkannte Ausbildungen, Arbeitslosigkeit (Vermittlungsfähigkeit) sowie eine gesundheitliche oder soziale Indikation gelten ebenso;
  • Bestätigung einer Fachstelle, falls die Kinderbetreuung aus sozialen Gründen für das Kind oder aus gesundheitlichen Gründen der Eltern notwendig ist;
  • massgebendes Netto-Einkommen unter CHF 125'00.00 (1-Kind-Haushalt).

Klären Sie in Ihrer Gemeinde ab, welche Subventionsbedingungen gelten.

Haben Sie bereits in Kind in der Kita und werden erneut Mutter? Währen des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs (ETH: vier volle Monate) gelten Subventionen in der Höhe des Arbeitspensums vor dem Mutterschaftsurlaub weiterhin.

Beides wird wie ein Erwerbspensum gerechnet, wenn das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt und Ihr Kind weiterhin die Kita besucht, solange die gesamte Abwesenheit (Mutterschafts- und unbezahlter Urlaub) nicht mehr als sechs Monate beträgt.

Wichtig: Abwesenheiten des betreuten Kindes ab 30 Kalendertagen führen zu einer Unterbrechung der Subventionen, da die ETH und die Stadt Zürich keine ungenutzten Plätze finanzieren kann. Vorbehalten bleiben Abwesenheiten während der gesetzlichen Mutterschaft und aufgrund Krankheit oder Unfall des Kindes. Sind Sie unsicher, was in Ihrer Kita gilt? Fragen Sie dort nach.

Eltern, die in der Stadt Zürich wohnen und Subventionen beanspruchen möchten, haben zwingend eine SBU-Bestätigung (SBU = Subventionsberechtigter Betreuungsumfang) so früh wie möglich bei der Stadt Zürich zu externe Seitebeantragen. Ihre Kita unterstützt Sie dabei.

Fragen Sie bei Ihrer Kita frühzeitig nach, wie Sie Subventionen beantragen können.

Die Höhe der Subventionen ist abhängig vom aktuellen Erwerbspensum der Eltern und ihren finanziellen Verhältnissen. Die Subventionen werden durch das massgebende Einkommen (Steuererklärung) bestimmt und orientieren sich an den jeweiligen Richtlinien von Stadt oder Gemeinde. Die voraussichtlichen Kinderbetreuungskosten in Zürich können Sie mit dem externe SeiteBeitragsrechner ermitteln.

Bei quellenbesteuerten Personen gilt: Für die Festlegung des massgebenden Einkommens werden i.d.R. die Jahresnettolöhne und Pauschalabzüge für die Familiengrösse verrechnet.  

Falls Ihr aktuelles massgebendes Familieneinkommen um mehr als 20% tiefer sein sollte als dasjenige des Vorjahres, können Sie dies dort melden, wo Sie die Subventionen beantragt haben.
Bitte beachten Sie: Ungerechtfertigt bezogene Vergünstigungen können von Ihnen zurückgefordert werden.
Falls Sie hingegen im laufenden Jahr deutlich höhere Einnahmen haben als im Vorjahr, zählen diese erst für die Berechnung des folgenden Kita-Jahres.

Mit der Beendigung eines salärwirksamen Arbeitsvertrages mit der ETH Zürich erlischt Ihr Anspruch auf Subventionen durch die ETH Zürich, wenn Sie durch die ETH subventioniert werden. Wird Ihr Kind in einer ETH Kita betreut und sie erhalten Subventionen von der Stadt Zürich, gelten diese weiterhin.

Hinweis: Wenn Sie neu den Status Langzeitaufenthalt haben, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen ETH-Betreuungsplatz mehr, wobei zum Wohl des Kindes ein Austritt in Absprache mit der Kita erfolgt. In jedem Fall erlischt der Anspruch auf ETH-Subventionen. 

Säuglingsplatzfinanzierung

Die Betreuungskosten für einen Säugling (Baby bis 18 Monate) sind in der Regel höher als für ein Kleinkind (ab 19 Monate). Die ETH erstattet die Differenz zwischen den Säuglingsplatzkosten und den Kleinkindplatzkosten zurück, wenn Eltern die Vollkosten für die Betreuung ihres Babys zahlen müssen, also keine Subventionen erhalten. Die Säuglingsplatzfinanzierung gilt noch bis 31.7.2024 für Kindertagesstätten ausserhalb der Stiftung kihz, danach wird sie eingestellt und nur noch Kinder, die bei der Stiftung kihz betreut werden, profitieren von dieser finanziellen Unterstützung.

Zu den DownloadRichtlinien (PDF, 53 KB) | Zum DownloadMerkblatt (PDF, 69 KB) | geschützte SeiteZum Antragsformular
 

Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Differenz der effektiven monatlichen Betreuungskosten (Baby versus Kleinkind) und dem Arbeitsumfang beider Elternteile ab.

Beispiel: Das Kind wird an drei Tagen (=60%) betreut, die monatlichen Kosten belaufen sich auf 1826 CHF. Wäre das Kind bereits 19 Monate alt, würden sich die Kosten noch auf 1520 CHF belaufen. Arbeiten beide Elternteile zusammen 160% oder mehr, so ist die rückerstattete Differenz 306 CHF. Arbeiten beide Elternteile zusammen weniger als die Anzahl Betreuungstage erstattet die ETH entsprechend anteilsmässig zurück.

Nein. Die monatlichen vergünstigten Betreuungskosten werden Ihnen nämlich auf dem Kleinkindtarif berechnet. Sie haben somit für Ihren Säugling keine höheren Kosten und die ETH kann Ihnen nichts rückerstatten.

Eine Antragsstellung erübrigt sich. Die ETH finanziert die kihz- und KIKRI-Tagesstätten mit, u.a. werden den ETH-Eltern maximal die Kleinkindtarife verrechnet.

Nach der Bewilligung erfolgt die erste Rückerstattung mit der nächsten Lohnzahlung. Die erste Rückerstattung ist in der Höhe der bereits vergangenen Monate ab Betreuungsbeginn. Ab dann erfolgt eine monatliche Rückerstattung in der Höhe der monatlichen errechneten Differenz bis zum Monat, in dem das Kind 19 Monate alt wird.  

Wenn sich Arbeitspensum, Arbeitsvertrag, Betreuungsumfang, Betreuungskosten, Kita ändern, sind Sie verpflichtet, uns Änderungen zu melden. Wir berechnen dann anhand der aktuellen Situation Ihren Anspruch auf Rückerstattung neu passen diesen gegebenenfalls an. Nutzen Sie hierzu bitte erneut das geschützte SeiteAntragsformular (wählen Sie dann Mutation).

Kontakt

Hello Kids!
Servicestelle für Kinderbetreuung
  • +41 44 632 88 67

ETH Zürich

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