Verleihung des Professorentitels
Titularprofessorin/-professor
In Anerkennung für ausgezeichnete Leistungen in Lehre und Forschung kann der ETH-Rat auf Antrag des Präsidenten den Professorentitel an leitende wissenschaftliche Mitarbeitende (Senior Scientists) der ETH Zürich verleihen. Personalrechtlich bleiben entsprechende Personen Angestellte gem. Personalverordnung ETH-Bereich (PV ETH).
In Ausnahmefällen kann die Verleihung auch an externe Personen erfolgen, die sich namentlich durch jahrelange, regelmässige Durchführung von Lehrveranstaltungen um die ETH Zürich verdient gemacht haben.
Der Professorentitel erlischt, wenn die bei der Verleihung gültige Beziehung zur ETH Zürich, etwa infolge Beendigung der Anstellung oder Verzicht auf Weiterführung der Lehrtätigkeit, über eine Periode von zwei Jahren nicht weiter gepflegt wird. Senior Scientists, die regulär an der ETH Zürich pensioniert werden, dürfen den Professorentitel nach ihrer Pensionierung (mit entsprechender Kennzeichnung „im Ruhestand“) weiterführen.
Die Grundsätze für die Verleihung des Professorentitels sind in den Richtlinien des Präsidenten über die Titularprofessoren und -professorinnen an der ETH Zürich festgehalten.
Beratung/Auskunft: Dr. Birgit Kessler
Professors of Practice
Fachexperten, die über eine breite berufliche Erfahrung verfügen und für einen gezielten praxisorientierten Ausbau der Lehrprogramme gewonnen werden, kann der ETH-Rat auf Antrag des Präsidenten der ETH den Titel «Professor of Practice» verleihen. Zu den Auswahlkriterien gehören insbesondere, neben der ausgewiesenen Praxiserfahrung auf Kaderstufe und allenfalls Expertise in Forschung und Entwicklung, das Interesse an der Ausbildung von Studierenden und die Mitwirkung an akademischen Initiativen sowie an Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschule und Praxis.
Die Professors of Practice zählen zu den Lehrbeauftragten, sind mit niedrigem Beschäftigungsgrad und einem befristeten privatrechtlichen Arbeitsvertrag für maximal 5 Jahren angestellt. Der Titel wird vom ETH-Rat für die Dauer der Tätigkeit an der ETH verliehen und darf nach Austritt aus der ETH oder bei Pensionierung nicht weitergeführt werden.
Die Departemente werden gebeten, zu Beginn des Prozesses mit dem Stab Professuren in Kontakt zu treten. Ein detaillierter Prozessbeschrieb sowie Musterdokumente werden gerne zur Verfügung gestellt.
Beratung/Auskunft: Dr. Birgit Kessler
Zudem unterstützen HR-Partnerinnen und HR-Partner der Departemente gerne bei Fragen im Zusammenhang mit der Stellenbeschreibung und den Anstellungsbedingungen an der ETH Zürich.
Externe Professorentitel
Die Führung von externen Professorentiteln unterliegt besonderen Bestimmung, die in den Download«Richtlinien des Präsidenten zur Verwendung von externen Professorentiteln an der ETH Zürich»vertical_align_bottom definiert sind.