Zugängliche Videos

Zugänglichkeit von Videoinhalten

Wir streben an, unsere Medienprodukte, vor allem Videos und Animationen, konform mit den externe SeiteWeb Content Accessibility Guidelines auf Stufe AA zu produzieren.

Wir unterscheiden an der ETH zwischen aufwändig profuzierten hochwertigen Inhalten wie Lernvideos und Videoaufzeichnungen von Vorlesungen und anderen Veranstaltungen. Grundsätzlich unterliegen beide Videotypen denselben Anforderungen.

Für ein tieferes Verständnis der Richtlinien verweisen wir Sie auf die Ressourcen der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C: externe SeiteMaking Audio and Video Media Accessible.

Das 2-Sinne-Prinzip

Das 2-Sinne-Prinzip verlangt, dass jede visuell oder auditiv vermittelte Information immer für mindestens einen weiteren alternativen Sinneskanal aufbereitet und angeboten wird.

Lernvideos

Hochwertige Videoproduktionen beinhalten Kombinationen aus Videoaufnahmen, Animationen, Stills wie auch interaktive Elemente. Das Edumedia-Team der ETH unterstützt Sie gerne bei der Produktion Ihrer Lernvideos: https://edumedia.ethz.ch/

Edumedia hält sich die folgenden Vorgaben für zugängliche Video-Inhalte:

  • Unsere visuellen Inhalte hochwertiger Videoproduktionen dienen üblicherweise der Visualisierung und Unterstreichung der sprachlich vermittelten Inhalte. Sie sind meist skriptbasiert und verfügen damit über integrierte Beschreibungen.
    Angewendete WCAG Erfolgskriterien: externe SeiteUnderstanding SC 1.2.3, externe SeiteUnderstanding SC 1.2.5
  • Wir liefern alle Videoproduktionen mit Untertitel-Dateien und Texttranskripten aus.
    Angewendete WCAG Erfolgskriterien: externe SeiteUnderstanding SC 1.2.2
    • Informationen zur (halb-)automatischen Untertitelung hochwertiger Videos / Lernvideos und deren redaktionellen Bearbeitung mithilfe des Transkriptionstools Sonix finden sich unter unter Sonix - IT Wissensdatenbank - Confluence
  • Wir stellen sicher, dass die Kontraste zwischen Text (und wichtigen visuellen Inhalten wie Datenpunkte in Grafiken) und Hintergrund ausreichend sind.
    Angewendete WCAG Erfolgskriterien: externe SeiteUnderstanding SC 1.4.3
  • Zur Vermeidung epileptischer Anfälle enthalten unsere Videos keine Sequenzen, welche starkes Aufblinken oder heftiges Geblitze enthalten (weniger als 3 Aufblinken pro Sekunde). Wenn doch wird zu Beginn des Videos eine entsprechende Warnung eingeblendet.
    Angewendete WCAG Erfolgskriterien: externe SeiteUnderstanding SC 1.3.1
  • Bei Videoaufnahmen mit sprechenden Personen achten wir darauf, dass das Gesicht gut sichtbar und gut beleuchtet ist.

> Weitere Informationen zu zugänglichen Videoproduktionen (HK Ressourcen)

Videoaufzeichungen von Vorlesungen und Veranstaltungen

Untertitel

Vorlesungsaufzeichnungen werden seit dem HS 2023 automatisch untertitelt; die Qualität dieser Untertitel variiert in Abhängigkeit von verschiedenen Merkmalen des Videos (Disziplin, Akzent etc.).

Deshalb ist es wichtig, dass die Transkriptionen / Untertitel regelmässig auf deren Qualität hin überprüft werden und allenfalls redaktionell Überarbeitet oder gelöscht werden.

Beachten Sie die Informationen zum Vorgehen für Korrekturen / Löschung automatisch generierter Untertitel von Vorlesungsaufzeichnungen unter
> Barrierefreies Video - IT Wissensdatenbank - Confluence

Audiodeskriptionen / integrierte Beschreibungen

Die Zugänlichkeit der Vorlesungsaufzeichnungen für blinde und sehbehinderte Menschen steht und fällt mit mit der Art und Weise, wie die Inhalte (Folienpräsentation, Demonstrationen, Experimente, ...) durch die Dozierenden vermittelt und mündlich beschrieben werden.

externe Seite> Siehe Integrate Video Description (WAI ressource EN)

Eine kurze Zusammenfassung des Warum und Weshalb

[Quelle: externe SeiteUser Experiences and Benefits to Organizations | Web Accessibility Initiative (WAI) | W3C]

Es ist nützlich, zunächst die Benutzererfahrungen von Menschen mit Behinderungen zu verstehen. Dann wissen Sie, warum die Anforderungen an die Zugänglichkeit der Medien in dieser Ressource erfüllt werden müssen. Zum Beispiel kann eine gehörlose Person den Ton nicht hören, also müssen Sie wichtige Audioinformationen in einer anderen Form bereitstellen.

  • Viele Gehörlose können Text gut lesen. Sie erhalten die Audioinformationen durch Abschriften oder Untertitel. Manche Menschen bevorzugen die Gebärdensprache.
  • Einige Hörgeschädigte hören gerne den Ton, um zu hören, was sie hören können, und haben Untertitel, um zu ergänzen, was sie nicht ausreichend hören können.
  • Manche Menschen, die Schwierigkeiten haben, auditive Informationen zu verarbeiten, verwenden auch Untertitel. Viele nutzen Abschriften, damit sie in ihrem eigenen Tempo lesen können.
  • Einige blinde oder sehbehinderte Menschen können Videos nicht gut oder gar nicht sehen. Sie verwenden Beschreibungen visueller Informationen, um zu verstehen, was visuell vor sich geht. (Die Beschreibung wird als Audiobeschreibung oder Videobeschreibung bezeichnet).
  • Einige blinde Menschen verwenden ein Screenreader und dynamische Braillezeilen, um beschreibende Transkripte zu lesen, die Audio- und visuelle Informationen als Text enthalten.
  • Manche Menschen können sich nicht auf auditive oder visuelle Informationen konzentrieren und diese verstehen, wenn sich das Bildmaterial ändert. Für die meisten Videos benötigen sie auch beschreibende Transkripte.
  • Manche Menschen können ihre Hände nicht benutzen und verwenden Spracherkennungssoftware zur Bedienung ihres Computers, einschließlich des Media Players. Und blinde Menschen benötigen Media Player, welche auch ohne Maus funktionieren.
  • Manche Menschen nutzen mehrere Zugänglichkeitsfunktionen gleichzeitig. Zum Beispiel kann es sein, dass jemand Untertitel, eine Beschreibung visueller Informationen als Text und eine Beschreibung in Audioform wünscht.

 

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