Biosicherheit

Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.

Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Broschüre (PDF, 939 KB).

Sie werden die ETH Zürich bald verlassen und haben in Ihrer Gruppe Biosicherheits-relevante Tätigkeiten durchgeführt? Dann beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Beendigung aller aktiven Tätigkeits-Meldungen in der ECOGEN-Datenbank (bzw. falls Sie innerhalb der Schweiz die Tätigkeit weiterführen werden: «Zügeln» der Meldungen in die zukünftige Organisationseinheit); zusätzlich Mitteilung per Mail an 
  • Inaktivierung und korrekte Entsorgung sämtlichen biologischen Materials; Reinigung & Desinfektion sämtlicher Arbeitsplätze, Sicherheitswerkbänke, Gerätschaften etc.
  • Falls Sie Proben an Ihre neue Arbeitsstelle mitnehmen möchten, kontaktieren Sie unbedingt vorgängig die Gefahrgutbeauftragte der ETH (), um sich über die Transportmöglichkeiten und -Vorschriften zu informieren
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