Ergonomische Beratung

Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.

Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Broschüre (PDF, 939 KB).

SGU sorgt für gesunde und sichere Arbeitsplätze an der ETH und berät Sie bei anderen Fragen zum Gesundheitsschutz.

Langes Sitzen bei der Büroarbeit, Bildschirm- und Computerarbeit, repetitive Bewegungsabläufe und einseitige Belastungen führen mitunter zu Verspannungen und Schmerzen am Bewegungsapparat. Kopfweh, Nackenschmerzen oder Schmerzen in den Schultern und Armen sind solche Symptome. Die Überprüfung des persönlichen Arbeitsplatzes und die damit verbundenen Anpassungen nach ergonomischen Gesichtspunkten können dazu beitragen, solche Beschwerden zu verringern oder sogar ganz verschwinden zu lassen. Mit geringfügigen Veränderungen – beispielsweise an der Einstellung der Tischhöhe oder dem Bürostuhl – kann eine grosse Wirkung erzielt werden. Mit dem Download«Infoblatt Ergonomie Bildschirmarbeitsplatz» (PDF, 140 KB) können Sie eine erste Überprüfung Ihres Bildschirm-Arbeitsplatzes vornehmen und kleine Anpassungen selbstständig durchführen.

Für weitergehende Informationen finden Sie im SGU-Ausbildungsangebot einen Kurs zum Thema «Ergonomie am Bildschirm-Arbeitsplatz ». Die Experten der Sektion Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz vermitteln in dieser Stunde die Grundlagen der Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz und erklären, wie Sie gesund und ermüdungsfrei am Bildschirm arbeiten.

Im Einzelfall und bei Bedarf wird eine individuelle Beratung bzw. Arbeitsplatzabklärung durchgeführt. Dieser Fall ist dann gegeben, wenn Mitarbeitende unter Beschwerden leiden, die sich durch Anpassung der vorhandenen ergonomischen Bedingungen nicht mindern lassen. Kontaktieren Sie nach Rücksprache mit Ihrer Führungskraft SGU - Arbeitsmedizin & Gesundheitsschutz via E-Mail.

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