Mutterschutz

Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.

Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Broschüre (PDF, 939 KB).

SGU sorgt für gesunde und sichere Arbeitsplätze an der ETH und berät Sie bei anderen Fragen zum Gesundheitsschutz.

Das DownloadSGU-Merkblatt zu Schwangerschaft und Stillzeit (PDF, 182 KB) informiert detailliert über die möglichen gesundheitlichen Belastungen und Risiken während Schwangerschaft und Stillzeit. Neu eintretende Mitarbeiterinnen müssen bereits bei Stellenantritt darauf hingewiesen werden. Eine werdende Mutter darf nicht zu Überstunden verpflichtet werden. Die Tagesarbeitszeit darf in keinem Fall mehr als neun Stunden betragen. Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz finden Sie hier.

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