Nachfolgeregelung für spezielle Sicherheitsfunktionen

Als Führungskraft haben Sie innerhalb der ETH Zürich hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet Sicherheitsbeauftragte zu bestimmen und Ihre Mitarbeitenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu informieren.

Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Broschüre (PDF, 939 KB).

Verlässt ein*e Mitarbeiter*in Ihre Gruppe, der/die eine Sicherheitsfunktion innehatte, beachten Sie bitte folgende Informationen.

Biosicherheitsbeauftragte*r (BSO)

Verlässt Ihr*e Biosicherheitsbeauftragte*r (BSO) die ETH Zürich? Wenn ja, melden Sie den Austritt, sowie die Koordinaten der*des Nachfolge-BSO bitte per Mail an AGU. Ausserdem müssen Sie die BSO-Mutation in Ihren ECOGEN-Meldungen durchführen.

Kontakt:

Dezentrale*r Gefahrgutbeauftragte*r (DGGB)

Wenn Ihr*e Mitarbeitende*r, die*der die Funktion als dezentrale*r Gefahrgutbeauftragte*r (DGB) wahrnimmt, die ETH verlässt, bestimmen Sie frühzeitig eine andere Person, die diese Funktion übernehmen soll, stellen die notwendige Ausbildung sicher und kontaktieren bitte Dr. Judith Rothardt, um eine reibungslose Übernahme und Nachfolge zu gewährleisten.

Kontakt:

Gruppensicherheitsvertreter*in (GSV)

Ist die Person, die die aus der ETH Zürich austritt, Gruppensicherheitsvertreter*in (GSV) Ihrer Forschungsgruppe? Wenn ja, melden Sie den Austritt, sowie die Koordinaten der*des Nachfolge-GSV bitte per Mail an AGU.

Kontakt:

Laserschutzbeauftragte*r (LSB)

Wenn Ihr*e Mitarbeitende*r, die*der die Funktion als Laserschutzbeauftragte*r (LSB) wahrnimmt, die ETH verlässt, bestimmen Sie eine andere Person, die diese Funktion übernehmen soll, stellen die notwendige Ausbildung sicher und kontaktieren die Sektion Betrieblicher Umwelt- und Strahlenschutz (BUSS) bitte frühzeitig, um eine reibungslose Übernahme und Nachfolge zu gewährleisten.

Kontakt:

Strahlenschutzsachverständige*r (SSV)

Wenn Ihr*e Mitarbeitende*r, die*der die Funktion als Strahlenschutzsachverständige*r (SSV) wahrnimmt, die ETH verlässt, bestimmen Sie eine andere Person, die diese Funktion übernehmen soll, stellen die notwendige Ausbildung sicher und kontaktieren bitte frühzeitig Dr. Silke Kiesewetter, um eine reibungslose Übernahme und Nachfolge zu gewährleisten und die entsprechenden Änderungen der Bewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) in die Wege zu leiten.

Kontakt:
 

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert