Wichtige Infos zum Stellenantritt

Als Mitarbeitende unterstützen Sie Ihre*n Arbeitgeber*in in der Durchführung der Unfallverhütungs- und der Gesundheitsschutzvorschriften.
Sie befolgen die anerkannten Sicherheitsregeln und die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und melden Mängel, die den Gesundheitsschutz respektive die Arbeitssicherheit beeinträchtigen.

Die Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Umwelt (SGU) begrüsst Sie herzlich an der ETH Zürich. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Sicherheitsgrundlagen an der ETH Zürich und zum Verhalten im Notfall. Wir empfehlen Ihnen, die folgenden Unterlagen sorgfältig durchzulesen, um sich optimal auf Ihre Anstellung an der ETH Zürich vorzubereiten.

Mit dem Schulungsmodul «Sicherheit an der ETH Zürich» vermittelt SGU Training die Sicherheitsgrundlagen und gibt Hinweise zum Verhalten im Notfall an der ETH Zürich.

Die Alarmorganisation umfasst die beiden Teilsektionen Alarmzentrale (AZ) und Sicherheitsdienst (SiDi).

Alarmzentrale (AZ)

Die Alarmzentrale (AZ) ist die Anlaufstelle für sämtliche Vorkommnisse im Personen-, Gebäude- und Anlagenschutz. Im Alarmfall werden die passenden internen und externen Interventionsstellen benachrichtigt und die Behebung der Ursache wird eingeleitet. Die AZ bildet das Bindeglied zwischen den verschiedenen Alarmverantwortlichen.

Notfallnummern

Die Alarmzentrale ist rund um die Uhr erreichbar:

  • von internen Anschlüssen: unter 888
  • von extern oder per Mobiltelefon: unter +41 44 342 11 88
  • Feuerwehr (und Gewässerschutz): (0)118
  • Unfälle (Ambulanz): (0)144
  • Vergiftungen (Toxikologisches Informationszentrum → nur Information, keine Intervention!): (0)145
  • Polizei: (0)117

Sicherheitsdienst (SiDi)

Der Sicherheitsdienst (SiDi) übernimmt in den Gebäuden der ETH Zürich ausserhalb der Arbeitszeiten die Hausherrenfunktion. Die Sicherheitsdienst-Mitarbeitenden sind verantwortlich für die Kontrolle der sicherheitstechnischen Einrichtungen in den Gebäuden.
Sie leisten die Erstintervention im Ereignisfall – beispielsweise bei Unfällen, im Brandfall, bei Einbruch, Überfall oder Sachbeschädigungen.
 

Allgemeine Hausordnung der ETH Zürich
 

Unfälle geschehen plötzlich und unbeabsichtigt. Rasche Intervention ist in jedem Fall nützlich. Bei Unfällen alarmieren Sie daher sofort die interne Notfallnummer 888 oder +41 44 342 11 88, wenn Sie von einem Mobiltelefon aus anrufen.

Unfallmeldung

Für die Meldung eines Unfalls an die SUVA füllen Sie bitte die Unfallmeldung im Meldeportal unter «Anstellung und Arbeit» aus: Link zum Meldeformular
Bei Unfällen in Laboren und Werkstätten wird seitens SGU eine Unfallabklärung durchgeführt. Bei dieser Ereignisabklärung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen. Ziel der Unfallabklärung ist es, ähnliche Ereignisse in Zukunft zu vermeiden und das betriebliche Sicherheitssystem zu verbessern.

Schadenmanagement an der ETH Zürich

Die ETH Zürich verfügt über eine Sachversicherung, die Schäden an Fahrhabe (bewegliche Sachen, die nicht als Gebäudebestandteil oder bauliche Einrichtung gelten) deckt. Bei dieser Police geht es um eine Absicherung gegen massive Schäden bzw. Schäden an teurem Gerät, wie der Selbstbehalt von Fr. 500 000.-- vor Augen führt.

Für kleinere Sachschäden besteht eine ETH-interne Lösung: Reichen Sie bei der Abteilung SGU eine Schadenmeldung ein. SGU leitet daraufhin Nachforschungen ein, um zusammen mit der Abteilung Finanzdienstleistungen FD den Schaden beurteilen zu können. Der Entscheid, ob die Unkosten erstattet werden, liegt bei FD (der Selbstbehalt beträgt Fr. 1500.--). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Geschädigten die gebotenen Sicherheitsbestimmungen einhielten. Wird fahrlässig gehandelt, werden beispielsweise ohne vorgängige Risikoanalyse potentiell gefährliche Laborversuche durchgeführt oder werden die geltenden Bestimmungen ‒ ETH-Rechtsgrundlagen, SGU-Merkblätter etc. ‒ missachtet, kann eine Rückerstattung verweigert werden.

Schadenereignis

Die Untersuchung der Ursache zu einem Schadenereignis bildet eine Chance für alle Betroffenen. Ziel ist es, aus Fehlern zu lernen. Daraus resultierend werden Massnahmen umgesetzt, mit denen die Sicherheit an der ETH Zürich verbessert werden kann.

Wichtig ist, dass die Abteilung SGU über Schadenereignis in Kenntnis gesetzt wird. Nach der Meldung wird das Ereignis erfasst und gegebenenfalls näher untersucht. Wo es sich anbietet, werden passende Massnahmen empfohlen oder Richtlinien erlassen.

Schadensmeldung Sachschaden

Die Meldung von Sachschäden erfolgt über das DownloadMeldeformular (PDF, 350 KB). Das Merkblatt «DownloadSchadenabwicklung (PDF, 94 KB)» enthält hierfür wichtige Informationen für den*die Melder*in.

Kontakt

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