Gruppensicherheitsvertreter*innen

Als Professor*in haben Sie innerhalb der ETH Zürich dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und Studierenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet, Sicherheitsfunktionen zu besetzen und Ihre Mitarbeitenden / Studierenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu unterweisen.

Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Broschüre (PDF, 939 KB).

Professoren*innen sind für die Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsvorgaben verantwortlich. Sie können eine Person aus der eigenen Gruppe mit dieser Aufgabe betrauen.
Diese*r Gruppensicherheitsvertreter*in (GSV) kann etwa Schulungen für neue Gruppenmitglieder übernehmen und als Ansprechperson der Abteilung SGU fungieren, um den/die Vorgesetzte*n zu entlasten.
Hier finden Sie alle Informationen für den GSV, welche zudem im DownloadPflichtenheft (PDF, 229 KB) zusammengefasst sind.

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