Mutterschutz

Als Professor*in haben Sie innerhalb der ETH Zürich dafür Sorge zu tragen, dass die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und Studierenden geschützt wird und Unfälle verhindert werden.
Sie sind verpflichtet, Sicherheitsfunktionen zu besetzen und Ihre Mitarbeitenden / Studierenden über wesentliche Punkte bezüglich Sicherheit und Intervention im Ereignisfall zu unterweisen.

Einen Überblick über Ihre Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als vorgesetzte Person, finden Sie in dieser DownloadSuva-Broschüre (PDF, 939 KB).

SGU sorgt für gesunde und sichere Arbeitsplätze an der ETH und berät Sie bei anderen Fragen zum Gesundheitsschutz.

Das DownloadSGU-Merkblatt zu Schwangerschaft und Stillzeit (PDF, 182 KB) informiert detailliert über die möglichen gesundheitlichen Belastungen und Risiken während Schwangerschaft und Stillzeit. Neu eintretende Mitarbeiterinnen müssen bereits bei Stellenantritt darauf hingewiesen werden. Eine werdende Mutter darf nicht zu Überstunden verpflichtet werden. Die Tagesarbeitszeit darf in keinem Fall mehr als neun Stunden betragen. Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz finden Sie hier.

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