Interne Stellenwechsel

Auf Betreiben der PeKo und der Sozialpartner wird vermehrt darauf hingewiesen, dass ETH-Mitarbeitenden ein Vorteil beim internen Stellenwechsel im Sinne der Know-how-Bewahrung gewährt werden müsste.

Dies wird als Art. 14, Abs. 2a-d in die PVO aufgenommen: „Von einer öffentlichen Ausschreibung kann in den folgenden Fällen ausnahmsweise abgesehen werden:.....“

 

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