Neues Lohnsystem

Das BPG (Bundespersonalgesetz) verlangt in Art. 15 eine Bemessung des individuellen Lohnes nach Funktion, Erfahrung und Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei sind 15 Funktionsstufen vorhanden.

Ein Funktionsstufenwechsel erfordert gleichzeitig auch immer eine Veränderung des Anforderungsniveaus.

Somit wurde das ehemalige Laufbahnprinzip (Aufstieg in einem festgelegten Klassenspektrum) abgelöst durch das sogenannte «Einklassenprinzip».

Für jede der 15 Funktionsstufen ist ein Minimalbetrag und ein Maximalbetrag festgelegt. Innerhalb des sich daraus ergebenden Lohnspektrums wird ein Lohnband definiert, das wiederum als Rahmen dient, in welchem die Löhne erfahrungs- und leistungsabhängig festgelegt werden (Art. 26 PVO-ETH).

Die Leistung des Mitarbeitenden und deren Beurteilung wird vom Vorgesetzten in einem jährlichen Gespräch dokumentiert und reflektiert. Dabei werden zusammen mit dem Mitarbeitenden auch Ziele für das kommende Jahr definiert.  

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