Personalverordnung

Die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer sprachen sich 2000 an der Urne deutlich für das Bundespersonalgesetz (BPG vom 24.03.2000) aus. Die Sozialpartner erarbeiteten daraufhin die neue Personalverordnung für den ETH-Bereich (PVO-ETH), welche der Bundesrat am 25.04.2001 genehmigte. Die neue Personalverordnung wurde vom ETH-Rat ab dem 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Unter Abschnitt 4 der PVO-ETH wird die Mitwirkung thematisiert. Art. 13 legt dabei fest, dass an beiden ETH und an den Forschungsanstalten Personalkommissionen gebildet werden können (anstatt der vorherigen Personalausschüsse), wenn dies von der Mehrheit der Mitarbeitenden gewünscht wird.


Der Personalausschuss beschäftigte sich intensiv mit der Überarbeitung der neuen Personalverordnung (PVO) für den ETH-Bereich. Das Resultat unzähliger Besprechungen und Diskussionen zwischen den PA-Mitgliedern floss sodann als Empfehlung in die Stellungnahme des Personalausschusses ein. Der ETH-Rat verankerte dabei einige Änderungs- und Ergänzungsvorschläge des Personalausschusses in der endgültigen Personalverordnung. Insbesondere die Vorschläge zur Beschäftigung von Behinderten, zum Lohnanspruch bei Krankheit oder Unfall (Art. 36 PVO-ETH) sowie zur Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft, Mutterschaft oder Adoption (Art. 37 PVO-ETH) wurden übernommen.
 

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