Wozu Tierversuche?

Der Mensch und andere Tiere sind sich sehr ähnlich. Mit der Maus, dem am häufigsten verwendeten Versuchstier, teilt der Mensch ungefähr 95% seines Erbguts. Wo Gesetzgebung und ethisches Empfinden Versuche am Menschen verbieten, können deshalb Tiere eine Annäherung ermöglichen.

Tiere können auch selbst Gegenstand wissenschaftlichen Interesses sein, z. B. in der Veterinärmedizin oder der biologischen Grundlagenforschung. Insgesamt gibt es so ein breites Spektrum von Forschungsgebieten, die von Tierversuchen profitieren:

Tierversuche nützen

Eine Übersicht und Erklärungen zu Tierversuchen, die weltweit medizinische Durchbrüche ermöglicht haben, findet sich auf der Webpräsenz von externe SeiteUnderstanding Animal Research.
Weitere Webseiten zum Thema Tierversuche: externe SeiteUniversität Basel, externe SeiteReatch

Antworten auf diese Frage sind zu einem guten Teil subjektiv. Entsprechend kontrovers wird sie diskutiert.

Tierversuche werden anhand einer sogenannten Güterabwägung  beurteilt. Dabei werden zwei wünschenswerte Ziele gegeneinander abgewogen, wobei eines den Vorrang erhält. So kann beispielsweise Erkenntnisgewinn stärker gewichtet werden als die Vermeidung von Tierleid.

Forschende, die Tierversuche durchführen möchten, müssen im Rahmen des Bewilligungsantrags eine solche Güterabwägung vornehmen und Argumente für ihre Sicht vorbringen. Relevante Punkte sind dabei etwa:

  • Der Umfang des erwarteten Erkenntnisgewinns und dessen Relevanz für Forschung und Gesellschaft
  • Der Umfang des verursachten Tierleids
  • Die Unerlässlichkeit des Tierversuchs und des verursachten Leids, beispielsweise aufgrund des Fehlens von alternativen Methoden

Solche Argumente stellen eine intersubjektive Grundlage her. Dennoch bleibt das Vorgehen klar subjektiv geprägt, weil die abgewogenen Güter schwer zu quantifizieren sind. Deshalb entscheidet über die Bewilligung belastender Tierversuche auch nicht eine einzelne Person, sondern eine kantonale Tierversuchskommission.

Als Institution, mit einem staatlichen Auftrag und gesellschaftlicher Verantwortung, ist die ETH Zürich verpflichtet, verschiedene Perspektiven auf das Thema Tierschutz wahrzunehmen und zwischen diesen zu vermitteln. Dazu gehört nicht nur die Sicht der Forschenden, sondern auch die Gesetzgebung, die Bedürfnisse verschiedener Industrien wie Medizin oder Landwirtschaft und natürlich diejenige der Gesellschaft.

Das externe SeiteSchweizer Tierschutzgesetz legt beispielsweise fest, dass «niemand ungerechtfertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missachten» darf. Solche Gesetze können nicht ohne die Unterstützung von Institutionen wie den kantonalen Veterinärämtern und die Schaffung gewisser Kontrollverfahren umgesetzt werden.  

2022 wurde über die “Tierversuchsverbotsinitiative” abgestimmt, welche zum Ziel hatte sämtliche Tierversuche zu verbieten. externe Seite79% der Schweizer Bevölkerung sprachen sich gegen diesen Vorschlag aus.

Die Haltung der ETH Zürich in diesem Spannungsfeld ist, dass Versuche, die einem für die Gesellschaft wesentlichen Erkenntnisgewinn dienen, notwendig sind. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten und alles dafür getan werden, Tierversuche zu vermeiden, im Umfang zu verringern und eine bestmögliche Versorgung der Tiere zu gewährleisten (3R Prinzipien).

ETH Zürich
Tierschutz
Wolfgang-Pauli-Str. 27
8093 Zürich
Schweiz

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