Anrechnung externer Studienleistungen

Gesuch um Erlass von Studienleistungen

Wann stelle ich ein Gesuch?

  • Herbstsemester: 1. August bis Ende der 4. Semesterwoche
  • Frühjahrssemester: 1. Januar bis Ende der 4. Semesterwoche

Ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen, d.h. Gesuch um Erlass von ETH-Leistungskontrollen können Sie erst dann stellen, wenn

  • Sie an der ETH Zürich immatrikuliert sind und
  • sämtliche zur Anrechnung stehenden Studienleistungen an der Herkunftshochschule erworben worden sind.

Kein Aufschub der Studienfristen

Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für das Ablegen von Leistungskontrollen und die maximale Studiendauer durch das Einreichen eines Gesuchs nicht verlängern. Solange die Zulassungsstelle keinen anderslautenden schriftlichen Entscheid ausgestellt hat, müssen Sie sich termingerecht für die Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden und diese auch ablegen.

Wie stelle ich ein Gesuch?

Bitte senden Sie Ihr Gesuch um Erlass an die Zulassungsstelle per E-Mail an mit folgenden Beilagen in einem pdf-Dokument (max. 5MB):

  1. Formloses Gesuch mit Name, Adresse und Matrikelnummer
  2. Gegenüberstellung in tabellarischer Form (siehe DownloadBeispiel Tabelle (PDF, 109 KB)) der ETH-Studienleistungen, die Sie erlassen haben möchten, und den entsprechenden Studienleistungen an der Herkunftshochschule
  3. Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf
  4. Kopie des offiziellen Notenblatts
  5. Offizielle Lehrinhalte dieser Studienfächer: ausführliche Beschreibung des gelehrten Stoffes, d.h. entweder eine von der Herkunftshochschule herausgegebene oder von ihr offiziell beglaubigte Beschreibung, unter Angabe der Wochenstunden
  6. Zahlungsnachweis für den Betrag von CHF 50

Die Dokumente sind in der Originalsprache einzureichen zusammen mit einer offiziellen Übersetzung, falls das Dokument nicht in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache ausgestellt ist.

Wie geht es weiter?

Die Zulassungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen und reicht sie an den entsprechenden Studiengang weiter. Der Studiendirektor / die Studiendirektorin beurteilt, welche Studienleistungen in Form von ECTS-Kreditpunkten angerechnet werden können. Die genaue und individuelle Evaluation Ihrer Unterlagen dauert mehrere Wochen. Der Entscheid wird Ihnen von der Zulassungsstelle per E-Mail zugestellt; die Zulassungsstelle veranlasst eine eventuelle Anpassung der Semestereinstufung.


Einschränkungen


Einschränkungen generell

Die externe SeiteZulassungsverordnung der ETH Zürich regelt die Grundsätze für die Anrechnung von ECTS-Kreditpunkten für bisherige Studienleistungen in Artikel 43. Insbesondere gilt Artikel 44 'Besondere Bestimmungen für die Bachelor-Stufe':

Es können maximal angerechnet werden:

 1. 120 ECTS, falls an der ETH Zürich oder ETH Lausanne erworben;
 2. 60 ECTS, falls an einer anderen Hochschule erworben.

Die Einschränkung unter 1. bezieht sich nicht auf Wiedereintritte ETH Zürich in denselben Bachelor-Studiengang.


Einschränkungen «Wissenschaft im Kontext»

Im Bereich "Wissenschaft im Kontext / Science in Perspective" müssen sämtliche Kreditpunkte zwingend an der ETH erworben werden. Ein Erlass ist nicht möglich.
 

Einschränkungen Basisprüfung

Der Erlass von Prüfungen aus der Basisprüfung der ETH Zürich beim Übertritt aus anderen Hochschulen wird zusätzlich geregelt durch Artikel 23 der DownloadWeisung Studiengangwechsel und Einschränkung Studienwahl Bachelor-Stufe (PDF, 275 KB).

Bitte beachten Sie, dass es zum Beispiel nicht möglich ist, Teile von Jahreskursen zu erlassen. Diese Lehrveranstaltungen können nur als Ganzes erlassen werden.

 


Für das Erlassgesuch wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben. Diese wird nicht rückerstattet.

Innerhalb der Schweiz

Am Kassenschalter (F 67.1) im ETH-​Hauptgebäude, Rämistrasse 101
Akzeptiert werden Bargeld und Kreditkarten (Schalteröffnungszeiten 11:00 - 13:00 Uhr).
Überweisung auf unser Postkonto:
ETH Zürich
Finanzabteilung
8092 Zürich, Schweiz
Konto-​Nr. 30-​1171-7
IBAN CH55 0900 0000 3000 1171 7
Vermerk: PSP 1-​002217-001 / 42010151 Zulassungsstelle

Ausserhalb der Schweiz

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr immer in Schweizer Franken entrichtet werden muss und sämtliche Spesen zu Lasten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers gehen (keine SEPA-​Überweisungen).

Geldüberweisung:
Swiss Post - Post Finance
3030 Bern, Schweiz
Postkonto 30-​001171-7 der ETH Zürich, 8092 Zürich
Clearing-​Nb. BLZ 9000
Swift No. POFICHBE
IBAN CH55 0900 0000 3000 1171 7
Vermerk: PSP 1-​002217-001 / 42010151 Zulassungsstelle

Bei allen Zahlungsarten muss dem Erlassgesuch eine Zahlungsbestätigung (Kopie der ausgeführten Banküberweisung, Quittung etc.) beigelegt werden.

ETH Zürich
Zulassungsstelle
HG F21
Rämistrasse 101
8092 Zürich

 

Für studiengangspezifische Fragen wenden Sie sich direkt an die Studiengang-Verantwortlichen (Bachelorprogramme).

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