Kostenrückerstattung mit Schweizer Krankenversicherung

Abrechnungsverfahren und wie Sie Ihr Geld zurückerhalten

A) Arztbesuch

Nach einem Arztbesuch gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Warten Sie auf die Rechnung des Arztes, die Ihnen einige Wochen nach dem Arztbesuch per Post zugeschickt wird. Sie enthält einen Einzahlungsschein sowie einen Rückforderungsbeleg.
  2. Zahlen Sie die Rechnung innerhalb von 30 Tagen (bzw. innerhalb der auf der Rechnung erwähnten Zahlungsfrist)
  3. Schicken Sie den Rückforderungsbeleg gemäss den folgenden Instruktionen an Ihre Krankenversicherung:
    1. Academic Care: mit der externe SeiteGMapp oder per Post
    2. Scorestudies: mit der
    3. Student Care: via externe SeiteSWICA Rechnungs-​App oder per Post
    4. Swisscare: Onlineformular im "documents center" auf der externe SeiteSwisscare Webseite
    5. KVG-​Versicherung: Bitte folgen Sie den Anweisungen, die Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten haben.
  4. Die Krankenversicherung schickt Ihnen Abrechnung und überweist das Geld direkt auf Ihr Bank-​ oder Postkonto.

Wenn Ihre Krankenkasse mit der Erstattung zu langsam ist und Sie die Arztrechnung nicht bezahlen können, rufen Sie bitte in der Arztpraxis an und bitten Sie um Einstellung des Rechtswegs!

B) Krankenhaus

Falls Sie in einem Krankenhaus behandelt wurden, wird die Rechnung direkt an die Krankenversicherung geschickt. In diesem Fall werden Ihnen anschliessend von der Versicherung die Franchise sowie eine allfällige Kostenbeteiligung verrechnet. Diese Rechnung müssen Sie bezahlen und können nichts mehr zurückfordern!  

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