Einreise ohne Visum

Bürger:innen aus EU/EFTA Ländern

Falls Sie über eine EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit verfügen, müssen Sie vor der Einreise in die Schweiz nichts unternehmen.

Sie sind jedoch verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft bei der Einwohnerkontrolle an Ihrem neuen Wohnort anzumelden und eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen.

Bürger:innen aus

Australien, Brunei, Japan, Malaysia, Neuseeland, Singapur und Grossbritannien

Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, benötigen Sie für die Einreise in die Schweiz kein Visum. Sie müssen aber für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung die gleichen Unterlagen einreichen wie Studierende mit Visumpflicht (ohne Visumsformular).

Der Unterschied liegt darin, dass Sie kein Visumsantrag im Ausland stellen müssen, sondern ohne Visum in die Schweiz einreisen können und danach die Aufenthalts­bewilligung innerhalb von 14 Tagen bei Ihrem neuen Wohnort beantragen müssen.

Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, benötigen Sie für die Einreise in die Schweiz kein Visum. Für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft muss jedoch mindestens 2 Monate vor dem voraussichtlichen Einreisetermin eine Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung beantragt werden.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des Staatssekretariats für Migration oder erkundigen Sie sich bei der Schweizer Vertretung in Ihrem Heimatland.

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