Mit gültiger Schengenaufenthaltsbewilligung

Studierende aus Drittstaaten mit einer gültigen Aufenthaltsbewilligung eines Schengen-Staates sind von der Visumspflicht befreit. Allerdings müssen sie nach Einreise in die Schweiz die gleichen Unterlagen wie visumspflichtige Studierende vorlegen.

Für eine Einreise ohne Visum müssen Bürger:innen aus Drittstaaten folgende Dokumente mit sich führen:

  • ein gültiges und anerkanntes Reisedokument
  • eine gültige Aufenthaltsbewilligung eines Schengen-​Landes 

oder

  • ein gültiges D-​Visum eines Schengen-​Landes

WICHTIG: Die Schengen-Bewilligung muss gültig sein, bis Sie Ihre Schweizer Aufenthaltsbewilligung erhalten (dies kann bis zu 2-3 Monate dauern!). Sollte Ihre Bewilligung innerhalb dieses Zeitraumes ablaufen, wenden Sie sich bitte direkt an das externe SeiteMigrationsamt (nur auf Deutsch verfügbar) und klären das entsprechende Vorgehen für Ihren individuellen Fall ab. 

Nach erfolgter Einreise in die Schweiz müssen für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Reisepass
    Der Pass muss mindestens 3 Monate über das geplante Aufenthaltsdatum hinaus gültig sein!
  • Schengen-Aufenthaltsbewilligung
    Ihre aktuell gültige Aufenthaltsbewilligung mit einer Gültigkeit von mind. 3 Monaten über das Einreisedatum hinaus.
  • DownloadErweiterte Immatrikulationsbestätigung (PDF, 161 KB)
  • Motivationsschreiben
    Verfassen Sie – wenn möglich auf Deutsch – ein persönliches Statement, in dem Sie Ihre Gründe für einen Hochschulbesuch im Kanton Zürich darlegen (fassen Sie sich kurz! Einige Sätze genügen). 
  • Dauer des Studiums
    Erwähnen Sie in einem separaten Punkt, wie lange das geplante Studium dauern wird.
  • Lebenslauf / Fremdsprachenkenntnisse
    Tabellarischer Lebenslauf in Deutsch oder Englisch; Fremdsprachenkenntnisse müssen möglichst detailliert aufgelistet werden. Hier finden Sie ein DownloadBeispiel (PDF, 168 KB)
  • Diplome / Schulzeugnisse
    Kopien und beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englisch.
  • Zukunftspläne
    Beschreiben Sie Ihre Zukunftspläne nach Abschluss des Studiums (fassen Sie sich kurz).
  • Ihren Mietvertrag
  • Gebühren
    Meldebestätigung ca. CHF 40
    Ausweisgebühr ca. CHF 70.- EU-​Länder / ca. CHF 142.- Nicht-​EU-Länder
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
    Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in der Schweiz finanzieren können. Dies können Sie mit einem Kontoauszug oder einem Stipendienentscheid tun. Das Migrationsamt des Kantons Zürich verlangt eine Bestätigung einer in der Schweiz domizilierten Bank (es muss KEINE Schweizer Bank sein, sondern eine externe Seiteausländische Bank mit Niederlassung in der Schweiz), wonach Ihnen ein Betrag von CHF 21'000 zur Verfügung steht. Der Betrag muss in Schweizer Franken, Euro oder US Dollar ausgewiesen sein. Selbst Kontoauszüge von grossen, international tätigen Banken werden nicht akzeptiert, wenn die Bank keine Niederlassung in der Schweiz hat! Beispiele von akzeptierten Banken sind: Citibank, China Construction Bank, HSBC, Deutsche Bank (etc.). Bitte wählen Sie NICHT die Raiffeisenbank – sie wurde bisher noch nicht akzeptiert.
    !Kontoauszüge von Banken in der EU können in der Regel akzeptiert werden!

    Das Konto muss auf Ihren Namen lauten und nicht auf den Ihrer Eltern!
    Unterstützungsbriefe von Eltern werden NICHT als finanzieller Nachweis akzeptiert.


    Für diejenigen, die Verwandte in der Schweiz haben: Anstelle des Kontoauszuges kann auch eine sogenannte «Garantieerklärung» eingereicht werden. In diesem Fall muss eine solvente, in der Schweiz wohnhafte Person (Schweizerbürger/innen oder Aus­länder mit Aufenthaltsbewilligung B oder C) mit einem Formular dafür garantieren, dass sie die ungedeckten Kosten, die dem Gemeinwesen durch Ihren Aufenthalt in der Schweiz entstehen können, bis zu einem Betrag von CHF 21’000 übernimmt. Ein ent­sprechendes Formular wird Ihnen vom Migrationsamt des Kantons Zürich zugeschickt, wenn Sie Ihrem Visumsantrag einen nicht akzeptierten anderen finanziellen Nachweis beigelegt haben.

    Joint Master Studierende, die nur ein Semester an der ETH Zürich verbringen, müssen genügend finanzielle Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen (7 Monate à CHF 1.750 pro Monat = CHF 12.250).

    Das Migrationsamt des Kantons Zürich ist extrem streng bezüglich des finanziellen Nachweises. Es ist deshalb sehr wichtig, die Instruktionen oben genau zu befolgen (die meisten Botschaften kennen die detaillierten Anforderungen aller 26 Migrationsämter in der Schweiz nicht und sind häufig nicht in der Lage, Ihnen die korrekte Auskunft zu geben!).

Die Einreichung dieser Dokumente muss innert 14 Tagen nach Ankunft beim externe SeitePersonenmeldeamt in Zürich oder bei der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnortes erfolgen.

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