Anrechnung und Erlass von Studienleistungen im Master-Studium

In bestimmten Fällen können Sie sich an der ETH Zürich erbrachte Leistungen an Ihr Master-Studium anrechnen lassen. Extern erbrachte Studienleistungen werden nicht angerechnet.

Grundsätze

Es wird grundsätzlich erwartet, dass Sie das gesamte Master-Studium an der ETH Zürich absolvieren.

Bevor Sie ein Gesuch um Anrechnung stellen, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Kreditpunkte, die vor dem Beginn des ETH Master-Studiums an anderen in- oder ausländischen Hochschulen erworben wurden, werden im Master-Studium nicht angerechnet.
  • An der ETH Zürich erworbene Kreditpunkte können i.d.R. nur dann angerechnet werden, wenn sie noch nicht für einen Studienabschluss verwendet wurden (Ausnahmen: siehe "Spezialfälle").
  • Hörer/-innen an der ETH Zürich können keine Kreditpunkte erwerben. In diesem Status absolvierte Lehrveranstaltungen können nicht angerechnet werden (gilt nicht für Fach-, Mobilitäts- und Gaststudierende).
  • Eine Anrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern stets nur auf Gesuch der Studierenden beim Studiensekretariat des betreffenden Master-Studiengangs.
  • Es besteht kein Anspruch auf Anrechnung.
  • Für Kreditpunkte des Kursprogramms "GESS - Wissenschaft im Kontext" gelten spezielle Regelungen.

Gesuch

Wann kann ich ein Gesuch stellen

Ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen von ETH Leistungskontrollen muss beim Studiensekretariat des betreffenden Master-Studiengangs eingereicht werden.

Ihr Gesuch können Sie frühestens einreichen, wenn Ihre Anmeldung zum entspre­chenden Master-Studium an der ETH Zürich vollständig ist und die Prüfungser­gebnisse für sämtliche zur Anrechnung anstehenden Studienleistungen vorliegen.
Der späteste Termin für ein Gesuch ist vier Wochen nach dem Vorlesungsbeginn Ihres ersten Studiensemesters im entsprechenden Studiengang.

Kein Aufschub der Studienfristen

Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für das Ablegen von Leistungskontrollen und die maximale Studiendauer durch das Einreichen eines Gesuchs nicht verlängern. Solange das Studiensekretariat keinen anderslautenden Entscheid ausgestellt hat, müssen Sie sich termingerecht für die Prüfungen anmelden und diese auch ablegen.

Wie stelle ich ein Gesuch

Ihr Gesuch um Anrechnung von KP für bisherige, an der ETH Zürich erworbene Studienleistungen (ausgenommen Zulassungsauflagen) reichen Sie direkt beim Studiensekretariat des betreffenden Master-Studiengangs ein.

Über die Anrechnung entscheidet die Studiendirektorin/der Studiendirektor des betreffenden Master-Studiengangs

Spezialfälle

Doppelanrechnung von ETH Kreditpunkten

In begründeten Ausnahmefällen können an der ETH Zürich erbrachte Studien­leistungen, die schon für einen Master- oder Weiterbildungsabschluss verwendet wurden, für ein weiteres Master-Studium angerechnet werden. Diese Ausnahmen sind üblicherweise im entsprechenden Master-Studienreglement definiert. Die Anrechnung erfolgt in diesen Fällen in Form eines Erlasses, d.h. auf dem Leistungsüberblick wird nur pauschal die Anzahl der Kreditpunkte und nicht die einzelnen Lerneinheiten und Noten ausgewiesen.

Erlass und Änderung von Auflagen

Die bei der Zulassung festgelegten Auflagen sind verbindlich. Jede Änderung muss schriftlich von der Zulassungsstelle bestätigt werden.

Die Auflagen wurden im Bewerbungsverfahren nach Prüfung Ihrer Vorbildung individuell festgelegt. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular haben Sie bestätigt, dass Sie die Auflagen akzeptieren. Ein nachträglicher Antrag auf Änderung oder Reduktion von Auflagen hat wenig Aussicht auf Erfolg und bedarf einer sehr guten Begründung.

Ihr Gesuch um Änderung der festgelegten Auflagen stellen Sie bei der Zulassungsstelle in schriftlicher Form (keine E-Mail) vor Annahme des Studienplatzes:

  • Antragsschreiben mit Name, Adresse, Masterprogramm, ausführlicher Begründung und Unterschrift
  • vollständiger Leistungsüberblick mit allen bestandenen und nicht bestandenen Lerneinheiten (vollständiges offizielles Notenblatt  - Original oder beglaubigte Kopie)
  • geeigneter Nachweis, dass die festgelegten Auflagen erfüllt wurden (z.B. erforderliche, relevante Lehrinhalte von Kursen)

Beachten Sie, dass auf spätere weitere Gesuche (nach Annahme des Studienplatzes, resp. nach Studienbeginn) nicht mehr eingetreten werden kann.

Mobilitätsstudierende (Outgoings)

Wer während des Master-Studiums an der ETH Zürich im Rahmen eines Mobilitätsstudiums Kreditpunkte an einer anderen Universität erwirbt, regelt die mögliche Anrechnung schon vor der Abreise mit dem Studiengang. Die Zulassungsstelle ist in diesem Fall nicht zuständig.

Mobilitätsstudierende (Incomings)

Wer im Mobilitätsstudium an der ETH Zürich Studienleistungen erbracht hat, die nicht für den Abschluss an der Heimhochschule verwendet wurden, und anschliessend an der ETH Zürich in ein Master-Studium eintritt, kann bei beim Studiensekretariat des betreffenden Master-Studiengangs ein Anrechnungsgesuch stellen.

Fachstudium an der Universität Zürich

Wer während des ETH Master-Studiums an der Universität Zürich als Fachstudent/-in im hochschulübergreifenden Studium Kreditpunkte erwirbt, braucht kein Anrechnungsgesuch bei der Zulassungsstelle zu stellen. Zuständig ist in diesem Fall Ihr Studiensekretariat.

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