Umwelt

Umweltschutz wird an der ETH Zürich in Forschung und Lehre und im täglichen Betrieb grossgeschrieben. Dabei unterscheidet die ETH zwischen zwei Themenfeldern: Dem Betrieblichen Umweltschutz und dem Betrieblichen Umweltmanagement.

Zu den Aufgaben des Betrieblichen Umweltschutzes gehört die Umsetzung des Umweltrechts, insbesondere in Bezug auf Gewässerschutz, Luftreinhaltung und Sonderabfallvermeidung/-entsorgung. Die Bereiche Industrie-/Chemieabwasser, Prozess-/Chemieabluft, Sonderabfall, Lagerung gefährlicher Stoffe, Löschwasserrückhaltung und Güterumschlagplatzabsicherung gehören dabei zu den Kernaufgaben. Der Betriebliche Umweltschutz unterliegt zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Wichtige rechtliche Grundlagen sind: Umweltschutzgesetz, Störfallverordnung, Gewässerschutzgesetz, Luftreinhalteverordnung, Chemikalien-​Risikoreduktions-Verordnung, Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) und Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVa).

Inhaltlich bedeutet dies z.B., dass Sonderabfälle auf ein Minimum reduziert und die Menge radioaktiver Abfälle geringgehalten werden sollen oder dass grundsätzlich keine Chemikalien via Abwasser oder Abluft in die Umwelt gelangen sollen. Dazu tragen alle ETH-​Angehörigen ‒ konkret Professoren*innen, Werkstattleitende, Institutsleitende, Abteilungsleitende, Stabsleitende, Mitarbeitende, Lernende und Studierende ‒ ihren Teil bei.

Kontakt

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert