Rechtsgrundlagen

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Bildungsbereich

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Grundlage bildet die Bundesverfassung, welche eine Diskriminierung aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung verbietet (BV, Art. 8 Abs. 2).

Die geforderten Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen finden ihre Umsetzung im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, Art. 2).

Basierend auf diesen Grundlagen ist Ziel und Aufgabe von Hochschulen und Universitäten, Studierenden mit Behinderung ein möglichst erfolgreiches Studium zu ermöglichen.

Eine Auswahl der wichtigsten Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen finden Sie hier im Überblick:

externe SeiteSchweizerische Bundesverfassung

externe SeiteBundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligung von Menschen mit Behinderung (BehiG)

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