Deadline für Einreichung Anträge

Nicht verpassen

Bitte beachten Sie, dass es verbindliche Fristen für die Einreichung eines Antrags um Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen gibt.

Der vollständige Antrag muss spätestens bis zum Termin (siehe unten) bei der Beratungsstelle Studium und Behinderung eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung Ihres Antrages einige Wochen benötigt werden. Planen Sie also genügend Vorlaufszeit ein, damit Sie den Entscheid rechtzeitig erhalten.

Deadlines

Dies bedeutet für Anträge um Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen:

  • Frühjahrssemester 2024, geltend für Prüfungssession Sommer 2024 bis spätestens 17. März 2024
  • Herbstsemester 2024, geltend für Prüfungssession Winter 2024/2025 bis spätestens 29. September 2024
  • Frühjahrssemester 2025, geltend für Prüfungssession Sommer 2025 bis spätestens 2. März 2025
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