Nachteilsausgleich bei Leistungskontrollen

Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, d.h. sie können gleichwertige Prüfungsleistungen unter anderen Bedingungen erbringen. Diese Modifikationen stellen keine inhaltlichen Erleichterungen dar.

Nachteilsausgleiche werden individuell zwischen der ETHZ und der/dem Studierenden vereinbart.

Lesen Sie bitte das Informationsblatt, bevor Sie einen Antrag auf Anpassung von Leistungskontrollen (LK) beantragen. Für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs müssen ein detaillierter Antrag und ein Arztzeugnis eingereicht werden. Bei Leistungskontrollen werden Nachteilsausgleiche nur im Bereich der Prüfungsmodalitäten gewährt. Eine Anpassung von fachlichen Anforderungen ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Bevor Sie einen Antrag stellen, ist ein Erstgespräch bei der Beratungsstelle Studium und Behinderung erforderlich.

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