Studieren mit Dyslexie oder AD(H)S

Studierende mit einer Teilleistungsstörung wie Dyslexie oder AD(H)S haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich (NTA) bei Leistungskontrolle zu beantragen.

Medizinisches Gutachten

Die formalen Anforderungen der ETH erfordern bei einem Antrag auf NTA aufgrund einer Dyslexie oder eines AD(H)S ein neuropsychologisches Gutachten einer Fachperson oder einer Fachstelle.

Bei Dyslexie kann auch eine logopädisch/entwicklungspädiatrische Abklärung eingereicht werden.

Die Abklärung muss im Erwachsenenalter (nach dem 16 Lebensjahr) erfolgt sein. Falls Ihr Gutachten älter ist, müssen Sie sich neu abklären lassen. Das Gutachten soll in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein.

Als abklärende Stellen können wir im Raum Zürich zum Beispiel folgende Kontakte empfehlen:  

Abklärungsstellen Dyslexie

Abklärungsstellen AD(H)S

Es werden auch diagnostische Atteste anderer spezialisierter Stellen anerkannt.

Achtung

Bitte beachten Sie, dass

  • Sie für die diagnostische Abklärung genügend Zeit einplanen (lange Wartezeiten bei den Abklärungsstellen);
  • Sie bei einer Dyslexie-Abklärung im Erwachsenenalter mit Kosten rechnen müssen.
     
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