Häufig gestellte Fragen

Die ETH Zürich empfiehlt Studierenden, die zum Herbstsemester 2023 die Didaktische Ausbildung beginnen, hierfür einen Laptop zur Verfügung zu haben. Für Studierende, die im Herbstsemester 2024 einen Studiengang beginnen, werden Laptops obligatorisch sein. Details unter bring your own device.

Falls Sie noch eine Master- oder Doktorats-Immatrikulation neben der Didaktischen Ausbildung haben, werden Ihnen obligatorische und freiwillige Beiträge nur einmal pro Semester erhoben. Dasselbe gilt bei einer Immatrikulation des Lehrdiploms in mehreren Fächern oder einer gleichzeitigen Immatrikulation im Lehrdiplom und im Didaktik Zertifikat.

In der Suchmaske des Vorlesungsverzeichnisses finden Sie das Kriterium «Struktur».

Markieren Sie unter «Studiengang» den ent­­spre­chenden Eintrag und wählen Sie das gewünschte Semester, um zu den Informationen der Lerneinheiten zu gelangen.

­Die Einschreibung in ein Urlaubssemester ist für die Didaktische Ausbildung nicht möglich.

Wenn Sie das Zusatzstudium für ein Semester unterbrechen wollen (z.B. wegen obligatorischem Praktikum im Haupt­studium, Prüfungs­vorbereitung etc.), dann schreiben Sie sich bitte einfach OHNE Fächerbelegung ein.

Bei Unklarheiten in diesem Zusam­menhang kontaktieren Sie die Kanzlei. Das Nicht-Einschreiben ist keine Wahlmöglichkeit und führt zur Exmatrikulation.  

Sie möchten vom ETH-Studiengang Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LD) zum ETH-Aus­bil­­dungs­gang Didaktik-Zertifikat (DZ) oder umgekehrt wechseln, oder Sie möchten in ein anderes Fach desselben Studien­gangs (LD) bzw. Ausbildungsgangs (DZ) wechseln ohne den Ersteren abzuschliessen bzw. abgeschlossen zu haben.

Informationen zum Studiengangwechsel

Sie haben die Möglichkeit, die Anmeldung bis zum Ende der 4. Semester­­woche ohne Kostenfolge zurück zu ziehen. Eine E-Mail an die Kanzlei genügt.

Bereits erhaltene Immatrikulationsbestätigungen und ETH-Karten (sofern keine weitere Immatrikulation an der ETH vorhanden ist) müssen Sie retournieren.

Die erteilte Zulassung ist jeweils nur für den genannten Studienbeginn gemäss Zulassungsbestätigung gültig.

Wenn Sie vor Studienabschluss aus der Didaktischen Ausbildung austreten möchten, teilen Sie dies der Kanzlei sobald als möglich mit der Austritts­erklärung mit.

Sobald Sie alle Kreditpunkte für den Abschluss der Didaktischen Aus­bildung erzielt haben, muss der Diplomantrag über «myStudies» mit Klick auf den Button «Einreichen» eingereicht werden.

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