Details zum Vorziehen einer Prüfung

Die Details sind mit dem Hauptexaminator oder der Hauptexaminatorien der Lerneinheit vorgängig abzusprechen. In der Regel ist dies der Dozent oder die Dozentin.

Falls die Leistungskontrolle aus mehreren Prüfungen besteht, geben Sie an, welche Prüfung Sie vorziehen möchten.

Ein Moduswechsel d.h. der Wechsel von einer schriftlichen zu einer mündlichen Prüfung oder umgekehrt, ist nicht der Regelfall, und wird nur ausnahmsweise bewilligt.

Fernprüfungen

Fernprüfungen für schriftliche Prüfungenkönnen können erst beantragt werden, wenn der Plan der schriftlichen Prüfungen freigegeben ist d.h. nach Bekanntgabe des Prüfungsdatums.

Fernprüfungen werden nur unter besonderen Umständen bewilligt. Dafür muss ein zusätzlicher Beleg hochgeladen werden, spätestens beim Einreichen des Antrages.

Die Umrechnung in andere Zeitzonen kann via externe SeiteWeb erfolgen.  

Lokale Ortszeit der ETH-Prüfung am neuen Ort: Geben Sie hier Datum und Tageszeit entsprechend der Zeitzone ein. Findet beispielsweise die Prüfung in London statt, und sie beginnt regulär um 9:00 und endet um 11:00 an der ETH in Zürich, geben Sie als lokale Ortszeit 8:00 bis 10:00 mit demselben Datum ein.

Falls die Fernprüfung nicht genau zum selben Zeitpunkt durchgeführt werden kann wie die reguläre Prüfung z.B. weil in einer anderen Zeitzone die Prüfung ausserhalb der Öffnungszeiten des Gebäudes stattfinden würde, kann die Fernprüfung mit zeitlicher Verzögerung abgelegt werden.  Auch hierfür ist eine besondere Begründung nötig. Geben Sie auch hier entsprechend der Zeitzone das Datum und die Tageszeit an. Wenn beispielsweise eine Prüfung vom 20. Januar von 15:00 bis 17:00 dauert,  und die Fernprüfung in Singapore demzufolge am selben Tag um 21:00 bis 23:00 stattfindet, geben Sie beispielsweise 21. Januar um 8:00 bis 10:00 als Verschiebungsdatum ein, falls die Lehrperson damit einverstanden ist.

 

PDF hochladen

In folgenden Fällen müssen PDF-Dokumente hochgeladen werden, damit der Antrag eingereicht werden kann:

- Bei Semesterendprüfungen: Beleg mit Name, Modus (schriftlich, mündlich), Datum sowie der Dauer der ursprünglichen Semesterendprüfung. Dies gilt sowohl für Vorziehen wie auch für Fernprüfungen.

- Bei Fernprüfungen: Schriftliche Einwilligung des Examinators. Bei mehreren Examinatoren ist der Hauptexaminator zuständig.

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