Kontrolle Diplomantrag sowie Antrag zum Abschluss des Doktoratsstudiums
Es wird geprüft, ob der Diplomantrag bzw. Antrag zum Abschluss des Doktoratsstudiums gestellt werden kann.
Wenn der Antrag (noch) nicht gestellt werden kann, wird eine der folgenden Meldungen angezeigt.
Auflagen sind nicht erfüllt. Das heisst, bei Beginn des Studiums festgelegte zusätzliche Leistungskontrollen oder zusätzliche Kreditpunkte in bestimmten Kategorien wurden noch nicht erbracht. Im Leistungsüberblick sind die zusätzlichen Leistungskontrollen unter «Auflagen» aufgeführt.
Der Antrag kann nicht gestellt werden, weil Kreditpunkte fehlen.
Entweder fehlen die im Studienreglement festgelegten gesamthaften Kreditpunkte oder es fehlen Kreditpunkte in einzelnen Kategorien.
Im Leistungsüberblick kann geprüft werden, ob die Kategoriezuordnung bei einzelnen Leistungskontrollen geändert werden kann.
Der Antrag kann nicht gestellt werden, wenn Pendenzen zu einer Aufnahme in den Studiengang, für welchen der Diplomantrag gestellt werden möchte, noch nicht erfüllt sind
Eine Aufnahmependenz kann zum Beispiel ein als Vorbedingung für einen Master-Abschluss notwendiger Bachelor-Abschluss (Bachelor-Zeugnis) sein.
Die Spezialisierungen sind im Studienreglement vorgegeben und müssen spätestens zum Zeitpunkt des Stellen des Antrags gewählt sein. Fehlen eine oder mehrere Spezialisierungen, kann der Antrag nicht gestellt werden.
Die Spezialisierungen können auf der Seite «Studiengang» über den Button «Spezialisierung» festgelegt werden.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, kann der Antrag gestellt werden. Es wird angezeigt: «Sie haben ausreichend Kreditpunkte, um Ihren Diplomantrag bzw. Antrag stellen zu können.»
Sofern das Reglement Spezialisierungen vorsieht, werden Spezialisierungen (Vertiefungen, Fokus, Ergänzungen) angezeigt.
Durch Ankreuzen des Kästchens «Die Angaben sind korrekt.» wird bestätigt, dass die gewählten Spezialisierungen stimmen. Falls diese nicht korrekt sind, können die Spezialisierungen auf der Seite «Immatrikulation» über den Button «Spezialisierungen» geändert werden.
Wenn ein Learning Agreement im Studienreglement oder individuell für Studierende vorgesehen ist und dieses noch nicht definitiv ist, bestätigen Studierende bzw. Doktorierende durch Ankreuzen des Kästchens, dass dieses bewilligt und endgültig ist: «Ich bestätige, dass das Learning Agreement bewilligt und endgültig ist.»
Falls das Learning Agreement noch nicht bewilligt ist, muss die Leitung der Doktorarbeit oder die Studienadministration des Departementes kontaktiert werden. Der Diplomantrag kann in diesem Fall noch nicht gestellt werden.
Die Sprachen werden aufgeführt, in welchen die Abschlussdokumente ausgestellt werden.
Bachelor, Master und Weiterbildungsprogramme (MAS, DAS, CAS)
- Das Schlusszeugnis wird auf Deutsch und Englisch ausgestellt.
- Das Diploma Supplement wird zweisprachig auf Deutsch und Englisch ausgestellt.
- Die Diplomurkunde wird in einer Landessprache ausgestellt. Die Sprache kann hier gewählt werden.
Für Weiterbildungsprogramme sind andere Regelungen möglich.
Doktorat
- Das Zeugnis wird auf Deutsch und Englisch ausgestellt.
- Die Doktorurkunde wird in einer Landessprache ausgestellt. Die Sprache kann hier gewählt werden.
Lehrdiplom und Didaktikzertifikat
- Das Schlusszeugnis wird auf Deutsch und Englisch ausgestellt.
- Das Diploma Supplement wird zweisprachig auf Deutsch und Englisch ausgestellt.
- Die Diplomurkunde wird auf Deutsch ausgestellt.
Mit Klick auf den Button «Weiter» wird der Diplomantrag mit den Teilen «Leistungen im Zeugnis», «Leistungen auf Beiblatt» und «Nirgends aufgeführte Leistungen» angezeigt.
Hinweis LAG: Falls ein bewilligtes Learning Agreement (LAG) existiert und die Checkbox «Bestätigung LAG» angekreuzt ist, wird der Status des Learning Agreement mit Klick auf «Weiter» auf «Definitiv» gesetzt. Das Learning Agreement kann anschliessend in myStudies nicht mehr bearbeitet werden. Die Studienadministration des Departements kann den Status des Learning Agreements wieder auf «In Bearbeitung» setzen und muss dafür kontaktiert werden.