Umzug

Eine neue Wohnung! Sie haben ein neues Zuhause gefunden und ziehen bald um. Selbst ein Umzug innerhalb der Schweiz bedeutet viel Arbeit. Wenn Sie sich gut vorbereiten, wird der Aus- und Umzug stressfrei und Sie ersparen sich unnötigen Ärger.

Kündigen Sie sicherheitshalber das alte Mietverhältnis erst, wenn Ihnen die definitive schriftliche Zusage für die neue Wohnung vorliegt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dafür genügt ein einfacher, unterzeichneter Brief, den Sie externe Seite eingeschrieben an die Verwaltung oder an den Vermieter schicken. Beachten Sie dabei unbedingt die Kündigungsfrist und den Kündigungstermin.

Kündigungsfrist

In der Regel wird im Mietvertrag die Kündigungsfrist festgehalten. Ist keine Kündigungsfrist vertraglich vereinbart, so gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser eine Frist von 3 Monaten.

Kündigungstermin

Die möglichen Kündigungstermine werden ebenfalls im Mietvertrag genannt. Wurde nichts vereinbart, gelten die orts- oder quartierüblichen Kündigungstermine. Für die Stadt Zürich sind es nur zwei Termine im Jahr: 31. März und 30. September. Es gibt Kantone, die zusätzlich den 30. Juni als Kündigungstermin kennen, andere Kantone lassen mit Ausnahme des Dezembers alle Monatsenden zu.

Ordentliche Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung halten Sie die im Mietvertrag festgehaltene Kündigungsfrist und den Kündigungstermin ein. Beachten Sie dabei, dass der Kündigungsbrief vor Ablauf der Frist beim Hausbesitzer oder Verwalter angekommen sein muss. Merkblätter und Musterbriefe zur ordentlichen Kündigung bietet der externe Seite Mieterverband.

Ausserterminliche Kündigung

Bei der ausserterminlichen Kündigung möchten Sie das alte Mietverhältnis ausserhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist und/oder unabhängig vom ordentlichen Kündigungstermin auflösen. In diesem Fall müssen Sie dem Vermieter einen passenden Nachmieter vorschlagen. Der Nachmieter muss zahlungsfähig und bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Der Vermieter muss genügend Zeit erhalten, um den Nachmieter prüfen zu können. In der Regel genügt ein Monat dazu. Sobald ein Nachmieter den neuen Mietvertrag unterzeichnet hat, sind Sie als aktueller Mieter ab Mietbeginn des Nachmieters aus der Zahlungspflicht entlassen. Wichtig ist auch hier, dass Sie schriftlich kündigen. Falls Sie keinen geeigneten Nachmieter finden, ist die Kündigung auf den nächsten Kündigungstermin hin wirksam, d.h. Sie sind bis zu diesem Zeitpunkt zahlungspflichtig.

Eine Schritt für Schritt Anleitung für die ausserordentliche Kündigung bietet der externe Seite Mieterverband.

Download Umzugscheckliste

Die Wohnung muss am letzten Tag der Mietdauer zu üblichen Geschäftszeiten übergeben werden. Es ist es aber an vielen Orten üblich, dass die Wohnung erst am folgenden Tag um 12.00 Uhr abgegeben werden muss. Der Abgabetermin ist oft auch im Mietvertrag aufgeführt. Falls der letzte Tag der Mietdauer auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag fällt, so verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten Werktag.

Falls Ihr Auszug und der Einzug Ihres Nachmieters am gleichen Tag stattfinden sollen, sind Koordination und Absprachen gefragt. Im Gespräch findet sich normalerweise eine Lösung. Es empfiehlt sich jedenfalls, mit dem Vermieter rechtzeitig einen Übergabetermin auszumachen.

Ihre Sachen müssen umzugsbereit in Schachteln, Säcke oder Kisten gepackt werden. Räumen Sie dazu genügend Zeit ein und packen Sie so, dass die Sachen noch tragbar sind. Bücher lassen sich in stabilen Papiersäcken einfacher tragen als in grossen Kisten, die kaum mehr zu heben sind. Geeignete Umzugsschachteln können Sie in grösseren Geschäften wie beispielsweise Migros, Coop oder Jumbo kaufen.

Auch Transportfahrzeuge müssen rechtzeitig gemietet werden. An offiziellen Zügelterminen sind diese oft ausgebucht.

Falls Sie nicht selber packen oder transportieren möchten, nehmen Sie die Dienste eines Umzugunternehmens an. Einige bieten kombiniert auch gleich die Wohnungsreinigung an.

In der Schweiz muss die Wohnung blitzblank gereinigt abgegeben werden. Ein Wohnungsputz benötigt viel Zeit, insbesondere der Aufwand für Küche und Bad wird oft unterschätzt. Backofen und Herd müssen gründlich gereinigt, der Filter des Dampfabzuges ersetzt und die Armaturen in Küche und Bad entkalkt werden. Fenster müssen innen und aussen geputzt werden. Türen und Türrahmen, Böden und Schränke müssen ebenfalls feucht gereinigt werden. Löcher  in den Wänden (beispielsweise von Dübeln) müssen zugespachtelt werden.

Sie können Ihre Wohnung auch von einem professionellen Reinigungsinstitut reinigen lassen. Vergleichen Sie Offerten von verschiedenen Anbietern und achten Sie darauf, dass der Vertrag mit dem Reinigungsinstitut Ihrer Wahl eine Abnahmegarantie enthält.

externe Seite Liste von Reinigungsfirmen

Bei einer Wohnungsübergabe wird in der Regel ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand der Wohnung festhält. Darin sind bereits bestehende Mängel schriftlich festgehalten, für die Sie beim Auszug nicht haftbar gemacht werden können.

Sie haben zudem die Möglichkeit, Mängel, die Sie erst nach Mietantritt entdecken, dem Vermieter schriftlich mit einem eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Diese nachträglichen Mängel müssen in der Regel in den ersten 10 bis 30 Tagen gemeldet werden.

Als Mieter müssen Sie in der Regel eine Mietkaution leisten. Die Kaution beträgt einen bis höchstens drei Monatsmietzinse und dient dem Vermieter als Sicherheit für allfällige Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen können. Der Vermieter eröffnet dazu bei einer Bank seiner Wahl ein auf Ihren Namen lautendes Sperrkonto.

Sobald das Mietverhältnis nicht mehr besteht und sämtliche Mietzins- und Nebenkosten wie auch allfällige Mieterschäden bezahlt sind, muss Ihnen der Vermieter die Kaution (inklusive Zinsen) zurückzahlen.

Ihre neue Adresse müssen Sie vielen Stellen mitteilen, eine umfassende Checkliste dafür bietet externe Seite umzug.ch.

Arbeitgeberin ETH Zürich

Auch die ETH Zürich muss über Ihre neue Adresse Bescheid wissen. Bitte melden Sie eine Adressänderung frühzeitig via geschützte Seite ETHIS, damit Sie Ihre Post weiterhin prompt erhalten.

An- und Abmelden bei der Gemeinde

Sie müssen sich bei der alten Wohnsitzgemeinde oder beim Kreisbüro Ihres Wohnkreises in der Stadt Zürich abmelden und am neuen Ort anmelden. Je nach Gemeinde oder Stadtverwaltung und Kanton werden für die An- bzw. Abmeldung unterschiedliche Dokumente verlangt. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug erfolgen.

Viele Verwaltungsstellen bieten dazu einen Online-Service an. Mehr Information über Ab- und Anmelden bei der entsprechenden Gemeinde bietet externe Seite ch.ch.

Sie können sich Ihre adressierten Postsendungen an Ihren neuen Wohnort umleiten lassen. Dieser Service der Post ist kostenpflichtig und gilt für ein Jahr.

Informationen zum externe Seite Nachsendeauftrag der Post

Umzug in die Schweiz

Voraussetzung und Vorgehen bei einem externe Seite Umzug aus dem Ausland in die Schweiz

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert