Sprachanforderungen
Die meisten Master-Programme an der ETH Zürich werden auf Englisch unterrichtet, einige setzen Sprachkenntnisse in Englisch und Deutsch voraus, einige wenige werden auf Deutsch durchgeführt.
Die in jedem Master-Programm benötigten Sprachkenntnisse sind im Abschnitt zu den Bewerbungsunterlagen beim jeweiligen Master-Studiengang zu finden. Spätestens bis zum Bewerbungsschluss müssen die erforderlichen Kenntnisse durch ein anerkanntes Sprachzertifikat nachgewiesen werden.
Bewerbungen mit ungültigem, ungenügendem oder fehlendem Sprachzertifikat werden nicht evaluiert, sondern aus formalen Gründen direkt abgelehnt.
Anerkannte Sprachzertifikate
Die nachfolgende Auflistung enthält alle anerkannten Zertifikate für die Zulassung zum Master-Studium. Andere Zertifikate können nicht anerkannt werden.
Ausnahmen
Bitte beachten Sie, dass die Listen abschliessend sind. Andere Zertifikate oder Umstände können nicht berücksichtigt werden. Wenn keines der unten aufgeführten Kriterien auf Sie zutrifft, müssen Sie mit Ihrer Bewerbung eines der anerkannten Sprachzertifikate einreichen.
Vom Nachweis ausreichender Englisch-Sprachkenntnisse ist befreit, wer:
- ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzt; oder
- einen Bachelor-Abschluss der ETH Zürich besitzt; oder
- einen Bachelor-Abschluss der EPF Lausanne besitzt; oder
- ein Bachelor-Studium, das vollständig auf Englisch unterrichtet wurde, abgeschlossen hat. Die Unterrichtssprache muss von der Hochschule offiziell ausgewiesen werden. Für Bachelor-Programme, die in Australien, Irland, Neuseeland, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten Amerikas absolviert wurden, ist keine separate Bestätigung notwendig.
Anforderungen für die Bestätigung der Unterrichtssprache
Ihr Transcript of Records, Ihre Studienbestätigung oder Ihr Diploma Supplement können als Bestätigung der Unterrichtssprache akzeptiert werden, sofern diese explizit Englisch als einzige Unterrichtssprache ausweisen. Sollten diese Dokumente dies jedoch nicht bestätigen, müssen Sie eine separate offizielle Bestätigung Ihrer Hochschule hochladen.
Diese Bestätigung muss:
- bestätigen, dass die Unterrichtssprache Ihres gesamten Bachelor-Programms Englisch war/ist und
- von einer zentralen Verwaltungsstelle Ihrer Hochschule, wie z.B. der Kanzlei, ausgestellt werden (Bestätigungen von Dozierenden oder Professor:innen werden nicht akzeptiert) und
- von dieser Stelle unterschrieben und gestempelt sein oder als elektronisch zertifiziertes Dokument eingereicht werden.
Wichtig
Bestätigungen der Unterrichtssprache, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, haben eine direkte Absage zur Folge, da nach Bewerbungsschluss keine Sprachzertifikate mehr eingereicht werden können.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, in Zweifelsfällen einen Sprachtest abzulegen und fristgerecht ein gültiges Sprachzertifikat einzureichen. Ein Sprachzertifikat ist immer dann obligatorisch, wenn das von Ihnen absolvierte Bachelor-Programm nicht ausschliesslich auf Englisch unterrichtet wurde/wird.
Vom Nachweis ausreichender Deutsch-Sprachkenntnisse ist befreit, wer:
- ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzt; oder
- einen Bachelor-Abschluss der ETH Zürich besitzt; oder
- ein Bachelor-Studium, das vollständig auf Deutsch unterrichtet wurde, abgeschlossen hat. Die Unterrichtssprache muss offiziell von der Hochschule bestätigt werden; oder
- eines der folgenden Reifezeugnisse besitzt:
- Deutsches Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis über Deutschkenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Ergänzungsprüfungen in Deutsch zum Erwerb eines deutschen Abiturs im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats
- Österreichisches Reifeprüfungszeugnis. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis über Deutschkenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Ergänzungsprüfungen in Deutsch zum Erwerb eines österreichischen Reifezeugnisses im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats
- Luxemburgisches Certificat de fin d'études secondaires
- Diplom über die bestandene staatliche Abschlussprüfung an der Oberschule deutschsprachiger Schulen in Südtirol
- Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien
Anforderungen für die Bestätigung der Unterrichtssprache
Ihr Transcript of Records, Ihre Studienbestätigung oder Ihr Diploma Supplement können als Bestätigung der Unterrichtssprache akzeptiert werden, sofern diese explizit Deutsch als einzige Unterrichtssprache ausweisen. Sollten diese Dokumente dies jedoch nicht bestätigen, müssen Sie eine separate offizielle Bestätigung Ihrer Hochschule hochladen.
Diese Bestätigung muss:
- bestätigen, dass die Unterrichtssprache Ihres gesamten Bachelor-Programms Deutsch war/ist und
- von einer zentralen Verwaltungsstelle Ihrer Hochschule, wie z.B. der Kanzlei, ausgestellt werden (Bestätigungen von Dozierenden oder Professor:innen werden nicht akzeptiert) und
- von dieser Stelle unterschrieben und gestempelt sein oder als elektronisch zertifiziertes Dokument eingereicht werden.
Wichtig
Bestätigungen der Unterrichtssprache, die die obigen Voraussetzungen nicht erfüllen, haben eine direkte Absage zur Folge, da nach Bewerbungsschluss keine Sprachzertifikate mehr eingereicht werden können.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, in Zweifelsfällen einen Sprachtest abzulegen und fristgerecht ein gültiges Sprachzertifikat einzureichen. Ein Sprachzeritifkat ist immer dann obligatorisch, wenn das von Ihnen absolvierte Bachelor-Programm nicht ausschliesslich auf Deutsch unterrichtet wurde/wird.
TOEFL Score Reporting
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