Doktoratsstudium
Die Doktorierenden haben das Recht und die Pflicht, sich weiterzubilden. Ziele des Doktoratsstudiums sind vor allem die Aneignung von Wissen und Können auf dem Gebiet der Doktorarbeit. Ebenso soll es dazu dienen, sich in benachbarten und überfachlichen Bereichen weiterzubilden und die Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft zu fördern.
Das Doktoratsstudium wird in Form von Krediteinheiten nachgewiesen. Eine Krediteinheit entspricht einer Studienleistung von 25 bis 30 Arbeitsstunden. Krediteinheiten werden nur vergeben, wenn eine Eigenleistung nachgewiesen werden kann.
Es wird der Nachweis von mindestens zwölf Krediteinheiten verlangt, wobei mindestens ein Drittel der Krediteinheiten ausserhalb des Forschungsgebietes erworben werden müssen. Aktive Mitarbeit in Gremien und Arbeitsgruppen der ETH Zürich kann in Form von Krediteinheiten angerechnet werden. Das zuständige Departement entscheidet über die Vergabe von Krediteinheiten. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an das zuständige Departement.
Achtung:
- Trotz der Ähnlichkeiten handelt es sich hier nicht um ECTS-Punkte, sondern um spezifische, dem Doktoratsstudium eigene Krediteinheiten. Diese entsprechen oft nicht den im Vorlesungsverzeichnis angegebenen ECTS-Krediteinheiten. Wie viele Krediteinheiten für welche Leistung angerechnet werden regelt jedes Departement in deren Detailbestimmungen zum individuellen Doktoratsstudium.
- Die Doktoratsverordnung schreibt eine Mindestanzahl von 12 Kreditpunkten vor. Die Departemente legen die genaue Anzahl der zu sammelnden Kreditpunkte selber fest. Bitte erkundigen Sie sich beim entsprechenden Departement über die Anzahl der dort geforderter Kreditpunkte, oder konsultieren Sie deren Detailbestimmungen zum individuellen Doktoratsstudium.
Doktorierende haben die Pflicht und das Recht, sich im Rahmen des Doktoratsstudiums weiterzubilden. Das Doktoratsstudium umfasst die Vertiefung des Fachwissens, die Erweiterung von überfachlichen Kompetenzen, sowie die Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft. Die Details ihres individuellen Doktoratsstudiums koordinieren die Doktorierenden mit den Leiterinnen bzw. Leitern ihrer Doktorarbeit.
Alle Doktorierende müssen ein reguläres Doktoratsstudium absolvieren, das mindestens 12 ECTS-Kredipunkte umfasst.
Während die Doktoratsverordnung die Grundelemente dafür festlegt, so sind die Details Sache der einzelnen Departemente. Je nachdem an welchem Departement Sie doktorieren, können deshalb der verlangte Umfang und weitere Bestimmungen zum regulären Doktoratsstudium unterschiedlich geregelt sein. Die entsprechenden Details dazu entnehmen Sie den Detailbestimmungen der Departemente zum Doktorat.
Für den der vorgegebenen ECTS-Kredipunkte ist entweder eine Leistungskontrolle zu bestehen oder ein aktiver, überprüfbarer Beitrag zu leisten. Generell gilt: 1 ECTS-Kredipunkt entspricht einer Leistung von 25 bis 30 Arbeitsstunden.
Innerhalb des regulären Doktoratsstudiums müssen folgende Bereiche abgedeckt sein:
- Vertiefung und Erweiterung des Wissens innerhalb und ausserhalb des Forschungsgebiets der Doktorarbeit
- Aneignung überfachlicher Kompetenzen, inkl. Ethik und gute wissenschaftliche Praxis (min. 1 ECTS Kreditpunkt)
- Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft
Für Lehrveranstaltungen und Leistungskontrollen, die im regulären Doktoratsstudium angerechnet werden dürfen gibt es zudem klare Richtlinien, welche im Dokument "Download Doktoratsstudium – Qualität der anrechenbaren Studienleistungen (PDF, 95 KB)" festgehalten sind. Vor allem extern angebotene Lehrveranstaltungen und abgelegte Leistungskontrollen sind auf diese Standards hin zu prüfen, um die Anrechenbarkeit sicherzustellen. Ebenso wichtig ist, dass die zu erbringenden Studienleistungen individuell zwischen den Doktorierenden und den Leiterinnen und Leitern von Doktorarbeiten abgestimmt werden und auch die Doktoratsadministration des Departments frühzeitig in diesen Prozess eingebunden wird.
Die Zulassung zum Doktorat kann unter Umständen mit der Auflage eines erweiterten Doktoratsstudiums verbunden sein. Dies ist dann der Fall, wenn die Evaluation des Bewerbungsdossiers durch den Prorektor Doktorat und den Doktoratsausschuss des Departements zum Schluss führt, dass im Forschungsgebiet fachliche Lücken bestehen, die geschlossen werden müssen. Bei Zulassung wird dafür eine Empfehlung ausgesprochen. Die Details zum erweiterten Doktoratsstudium koordinieren die Doktorierenden mit der Leiterin bzw. dem Leiter ihrer Doktorarbeit.
Ein eventuelles erweitertes Doktoratsstudium wird bei der provisorischen Zulassung im offiziellen Aufnahmebrief verfügt.
Um sich für das nächste Studiensemester einzuschreiben und um Lerneinheiten zu belegen, bitte benutzen Sie myStudies.
Das Doktoratsstudium wird von den Departementen administriert. Alle Fragen zu Kursanmeldungen, zum Sammeln und Anrechnen von ECTS-Kreditpunkten, zu Abschlussprüfungen usw. sind an die Doktoratsadministration Ihres Departements zu richten.