Zweitbetreuer:in / Mitbetreuer:in

Doktorierende an der ETH werden von mindestens zwei Personen betreut. Der Leiterin bzw. dem Leiter der Doktorarbeit und einer Zweitbetreuerin bzw. einem Zweitbetreuer.

Die Leiter:innen der Doktorarbeiten bestimmen im Einvernehmen mit den Doktorierenden akademisch qualifizierte und fachlich ausgewiesene Personen, die als Zweitbetreuer:innen die Doktorierenden zusätzlich fachlich begleiten und aufgabenbezogen beraten.

Zweitbetreuer:innen sind wesentlich in die Erarbeitung der Doktoratspläne involviert und schliesslich auch Teil der Kommissionen, vor welchen die Eignungskolloquien stattfinden und an dem die Doktorierenden ihre persönlichen Forschungsprojekte verteidigen. Aber auch danach spielen diese Personen beim Erstellen der jährlichen Fortschrittsberichte eine wichtige Rolle. Diese sind wiederum wichtig für den Teil der jährlichen Standortgespräche, der sich auf den wissenschaftlichen Fortschritt der Forschungsprojekte konzentriert.

Die Zweitbetreuer:innen sollten vorzugsweise möglichst früh bestimmt werden.

Bitte prüfen Sie, ob Ihr Departement spezifische Anforderungen stellt. Wenn dies der Fall ist, folgen Sie den Hinweisen Ihres Departements. Die Zweitbetreuer:innen sind der Doktoratsadministration () vor den Eignungskolloquien mit dem ausgefüllten DownloadFormular (PDF, 440 KB) zu melden.

Die registrierten Zweitbetreuer:innen sind in myStudies ersichtlich.

Zusätzlich zu den Zweitbetreuer:innen haben die Doktorierenden während des gesamten Doktorats das Recht, bei Bedarf eine weitere Person zu fordern, die ihnen für zusätzliche fachliche oder nichtfachliche Beratung und Unterstützung zur Verfügung steht. Diese Mitbetreuer:innen sind der zentralen Doktoratsadministration mit diesem DownloadFormular (PDF, 543 KB) zu melden. Ebenso müssen die Leiter:innen der Doktorarbeiten und die Zweitbetreuer:innen über diese Personen in Kenntnis gesetzt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Die Mitbetreuer:innen unterstützen die Doktorierenden akademisch und nicht-akademisch während der gesamten Doktoratszeit bis zum Abschluss der Promotion.
  • Grundsätzlich sind Mitbetreuer:innen nicht Mitglieder der Eignungskommissionen. Falls dies gewünscht wird, ist die Genehmigung der betreffenden Leiter:innen der Doktorarbeiten und der Doktoratsausschüsse der betreffenden Departemente erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu an die Doktoratsadministration Ihres Departements.
  • Mitbetreuer:innen sind nicht automatisch in den jährlichen Fortschrittsberichten und die jährlichen Standortsgespräche eingebunden. Falls dies gewünscht ist, stimmen Sie dies mit der Leiterin bzw. dem Leiter Ihrer Doktorarbeit ab.
  • Mitbetreuer:innen sind keine Koexaminator:innen bei Doktorprüfungen. Sie können aber durchaus diese Rolle übernehmen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Doktoratsadministration Ihres Departements.
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