ETH-Karte
Alle Studierenden erhalten eine persönliche, unübertragbare ETH-Karte. Sie dient als Sichtausweis und als elektronischer Ausweis (berührungslose RFID-Technologie).
Die Karte wird für die gesamte Studiendauer ausgestellt. Die Studierenden behalten sie auch
- bei einem Studienwechsel innerhalb der ETH Zürich
- bei einem Wechsel vom Bachelor- zum Master-Studium
- während eines Urlaubsemesters
- bei der Einschreibung zum Lehrdiplom, Didaktik Zertifikat, Doktorat oder zu einem Weiterbildungsangebot
Kartenersatz
Die ETH-Karte ist sorgfältig zu behandeln.
Bei einem technischem Defekt wird die Karte unentgeltlich ersetzt. Um den Defekt zu überprüfen, zeigen Sie die Karte bitte am Schalter der Kanzlei vor oder schicken Sie sie per Post.
In den folgenden Fällen wird für eine Ersatzkarte eine Gebühr von CHF 25.00 erhoben:
- bei Verlust oder Diebstahl
- bei Änderung der persönlichen Daten (Namenwechsel / Aktualisierung Foto)
- wenn die Karte infolge Unsorgfalt beschädigt ist
Die Ersatzkarte kann entweder direkt am Schalter der Kanzlei bezogen oder im Webshop bestellt werden.
Sollte Ihre Karte nicht mehr leserlich sein, dann senden Sie ein Foto der Vorder- und Rückseite an oder zeigen Sie sie am Schalter der Kanzlei vor.
Validierung und Gültigkeit
Die Validierung der Karte erfolgt semesterweise. Sie muss nach der unter myStudies getätigten Semestereinschreibung an einem der Validierungsterminals vorgenommen werden.
Achtung: Es gilt die reguläre Einschreibefrist bis Ende der zweiten Semesterwoche. Im Vorsemester validierte ETH-Karten sind nur bis Ende der zweiten Semesterwoche des Folgesemesters gültig.
Nach erfolgter Einschreibung erhält der/die Immatrikulierte automatisch per Briefpost ein Set Immatrikulationsbestätigungen. Davon gilt das Exemplar unterhalb der Adresse als Validierungsersatz für besondere Fälle, in denen Sie eine Validierung benötigen, aber nicht persönlich vornehmen können.