FAQ
Bei der Umsetzung der Chancengleichheit in der Bildung ist der Nachteilsausgleich (NTA) ein wichtiges Instrument. Dabei können Studien- und Prüfungsbedingungen angepasst werden, ohne dass jedoch die Lern- oder Prüfungsinhalte verändert werden.
Die folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Nachteilsausgleich geben Ihnen Einsicht in den Prozess und den Umgang mit dem Instrument Nachteilsausgleich an der ETH.
Unter einem Nachteilsausgleich sind spezifische Massnahmen zu verstehen, die zum Ziel haben, bestehende studien- und prüfungsrelevante Erschwernisse zu kompensieren. Die studiengangsspezifischen Anforderungen an das Studium bzw. an Prüfungen werden nicht verändert. Die Massnahmen müssen verhältnismässig sein und werden schriftlich festgehalten sowie zeitlich definiert. Nachteilsausgleiche dürfen zu keiner qualitativen Reduktion der Bildungsziele eines Studiengangs führen.
Ja, bitte beachten Sie dazu unsere Checkliste ärztliches Zeugnis.
DownloadCheckliste Arztzeugnis (PDF, 140 KB)vertical_align_bottom
Ja, bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle Studium und Behinderung für eine Terminvereinbarung.
DownloadCheckliste Beratungsgespräch (PDF, 117 KB)vertical_align_bottom
Sie müssen unser Antragsformular und ein aktuelles ärztliches Zeugnis/Gutachten einreichen.
DownloadAntragsformular Anpassung von Leistungkontrollen (PDF, 405 KB)vertical_align_bottom
DownloadCheckliste Arztzeugnis (PDF, 140 KB)vertical_align_bottom
Merkblatt Antrag Leistungskontrollen
DownloadMerkblatt zum Antrag Anpassung Leistungskontrollen (PDF, 164 KB)vertical_align_bottom