Masterstudium beginnen
Bachelor-Studierende der ETH Zürich können direkt ein auf dem bisherigen Studiengang aufbauendes Masterstudium aufnehmen, sofern sie die Übertrittbedingungen erfüllen.
Die Aufbau-Studien heissen „konsekutive Master“. Die Übertrittbedingungen sind im Anhang der entsprechenden Masterreglemente definiert.
Sind die Vorbedingungen für den Übertritt erfüllt, werden die möglichen Masterstudiengänge zur Einschreibung vorgeschlagen. Wird ein vorgeschlagenes konsekutives Masterstudium gewählt, wird zusätzlich zur Bachelor-Immatrikulation eine Master-Immatrikulation erstellt.
Für spezialisierte Masterstudiengänge gelten spezielle Zulassungsbedingungen. Auch ETH-Studierende müssen sich dafür online bewerben. Die Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme sind im Anhang der entsprechenden Studienreglemente aufgeführt.
Eine Liste der Masterstudiengänge der ETH Zürich ist hier verfügbar.
Ab dem Herbstsemester 2025 gilt eine neue Regelung zur Berechnung der Studiengebühren, die zwischen zwei Gruppen von Studierenden unterscheidet.
Studierende, welche die Kriterien für die einfache Studiengebühr nicht erfüllen, werden der zweiten Gruppe zugeordnet. Diese Gruppe zahlt die dreifache Studiengebühr. Die Studierenden aus dieser Gruppe erhalten Hinweistexte zur erhöhten Studiengebührenkategorie und dem Antrag auf einfaches Schulgeld aufgrund von Bedürftigkeit angezeigt.
Der Button «Master-Studium» wird bei Bachelor-Studierenden angezeigt, sobald sie genügend Kreditpunkte für einen Übertritt in ein Masterstudium erworben haben.
Falls der Button «Master-Studium» nicht angezeigt wird, sind eine oder mehrere der unten aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt:
- Sie haben zu wenige Kreditpunkte, weil noch nicht alle Ihre Studienleistungen mit einem schriftlichen Zeugnis bestätigt wurden.
- Sie haben in mindestens einer Kategorie des Reglementes, mit Eigenschaft Masterübertritt --> «Alle KP verfügt» zu wenige Kreditpunkte.
- Sie waren im letzten Semester nicht in einem Bachelor-Studiengang eingeschrieben.
- Sie haben bereits ein Masterstudium aufgenommen.
- Die Einschreibefrist ist abgelaufen.
- Allfällige Auflagen sind noch nicht erfüllt.
- Ihr Leistungsüberblick weist nicht genügend Kreditpunkte auf. Wie viele Kreditpunkte nötig (genügend) sind, ist im Reglement des Masterstudienganges definiert, in der Regel unter Ziffer 4. im Anhang des Reglementes.
- Es gibt kein Masterstudium, welches auf Ihr Bachelorstudium aufbaut. Beachten Sie, dass Sie sich für «spezialisierte Masterstudiengänge» via geschützte Seite eApply bewerben müssen.
- Sie haben eine offene Rechnung. Der Übertritt von einem Bachelorstudium in ein konsekutives Masterstudium ist nicht möglich bis die Rechnung beglichen und im System verbucht ist.
Bei Fragen wenden Sie sich an das Studiensekretariat Ihres Departementes.