Ihre Amtszeit
Informationen und Formulare zu folgenden Themen finden Sie hier:
Adressänderungen, Zivilstandsänderung, Meldung Geburt, Änderung Lohnkonto
Bestätigungen
Bestätigungen über Ihre Anstellung an der ETH Zürich können Sie gerne bei uns per E-Mail anfordern. Für Bestätigungen für Ihre Mitarbeitenden wollen Sie bitte die Personalabteilung kontaktieren.
Meldung Niederlassung (Änderung B- auf C-Ausweis) oder Einbürgerung
Wenn Sie neu die Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) erhalten oder das Schweizer Bürgerrecht erworben haben, bitten wir Sie, direkt die Personalabteilung mittels Formular und einer amtlichen Urkunde zu informieren.
Verlängerung Ausländerausweise
Die Ausländerausweise für Niederlassungsbewilligungen (C-Bewilligung) sind in der Regel fünf Jahre gültig. Sie erhalten jeweils automatisch rund einen Monat vor Ablauf des Ausweises vom zuständigen Kreisbüro oder der Einwohnerkontrolle die entsprechende Erinnerung für die Erneuerung des Ausweises mit den Instruktionen, wie vorzugehen ist. Sollten trotzdem Fragen auftauchen, können Sie sich gerne an uns wenden.
Temporäre Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall
Abwesenheiten während des Semesters infolge Krankheit oder Unfall, welche mehr als eine Woche dauern, müssen der Vorsteherin oder dem Vorsteher der Unterrichts- und Forschungseinheit, welcher die Professorin oder der Professor angehört, gemeldet werden.
Eine Abwesenheit während des Semesters von mehr als einer Woche aus anderen Gründen bedarf der Bewilligung der Vorsteherin oder des Vorstehers der Unterrichts- und Forschungseinheit, welcher die Professorin oder der Professor angehört.
Detaillierte Informationen zum Thema «Unfall» sowie das Online-Meldeformular eines Unfalles erhalten Sie hier:
Längerdauernde Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall
Länger andauernde, durch Krankheit oder Unfall verursachte Abwesenheiten werden von der ETH ernst genommen. Grundsätzlich gilt, dass bei einer Erkrankung oder einem Unfall einer Professorin oder eines Professors alle Arztzeugnisse im Original an die Abteilung Beratung Professorinnen und Professoren weitergeleitet werden müssen (Adresse siehe Kontakt-Feld).
Die Abteilung Beratung Professorinnen und Professoren unterstützt und begleitet zusammen mit dem Human Resources-Team Professorinnen und Professoren aktiv im Rahmen eines professionellen Case Managements. Im Sinne der Früherkennung wird die zuständige Person mit der betroffenen Professorin oder dem betroffenen Professor sprechen und die notwendigen Kontakte mit der Sozialversicherungsanstalt sicherstellen.
Mutterschaftsurlaub
Detaillierte Informationen zu den Urlauben finden Sie in den Weisungen betreffend Urlaube von Professorinnen und Professoren der ETH Zürich vom 12. Oktober 2009.
Forschungsurlaube / Sabbaticals
Professorinnen und Professoren haben innerhalb von sieben Amtsjahren Anspruch auf einen halbjährigen, voll bezahlten oder einen einjährigen, teilweise bezahlten Forschungsurlaub. Die genauen Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter Ziffer 1.7. in den Weisungen betreffend Urlaube von Professorinnen und Professoren der ETH Zürich.
Unbezahlte Urlaube
Der Präsident der ETH Zürich kann Professorinnen und Professoren unbezahlte Urlaube gewähren, sofern keine Interessen der ETH entgegenstehen. Die detaillierten Informationen finden Sie in den Weisungen betreffend Urlaube von Professorinnen und Professoren.
Detaillierte Informationen zu Nebenbeschäftigungen finden Sie in den Richtlinien betreffend Nebenbeschäftigungen von Professorinnen und Professoren der ETH Zürich vom 12. Februar 2008.
Für die Übernahme einiger Nebenbeschäftigungen braucht es eine Bewilligung der Schulleitung. In den erwähnten Richtlinien finden Sie die entsprechenden Informationen dazu. Bitte legen Sie dem an den Präsidenten gerichteten Antrag das Formular Bewilligungsgesuch für Nebenbeschäftigungen bei und unterzeichnen Sie eine Unbefangenheitserklärung.