Hörerinnen und Hörer

Das Lehrangebot der ETH Zürich steht zum grössten Teil allen interessierten Personen offen. Gemäss Zulassungsverordnung der ETH Zürich besteht jedoch kein Anspruch auf Zulassung.

Eine als Hörer/in registrierte Person

  • hat an der ETH Zürich keinen Studierenden-Status
  • erhält keine Teilnahmebestätigung für den Besuch von Lehrveranstaltungen
  • ist nicht berechtigt, Leistungskontrollen/Prüfungen abzulegen
  • ist nicht berechtigt, ECTS Kreditpunkte zu erwerben
  • kann keinen ETH-Abschluss oder Diplom erwerben
  • erhält keine ETH Studierenden-Karte

Angehende Doktorierende der ETH Zürich oder künftige Studierende von Joint Master-Programmen, die gemeinsam von anderen Universitäten mit der ETH Zürich angeboten werden, dürfen sich auf keinen Fall zusätzlich als Hörer/innen registrieren.

Kontakt

Kanzlei
  • +41 44 632 30 00
  • vCard Download

ETH Zürich
Rämistrasse 101
HG F 19
8092 Zürich
Schweiz

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Mo - Fr 9 - 11 Uhr

Die Kanzlei bleibt vom
23. Dezember 2024 bis
3. Januar 2025 geschlossen.

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