Hörerinnen und Hörer
Das Lehrangebot der ETH Zürich steht zum grössten Teil allen interessierten Personen offen. Gemäss Zulassungsverordnung der ETH Zürich besteht jedoch kein Anspruch auf Zulassung.
Eine als Hörer/in registrierte Person
- hat an der ETH Zürich keinen Studierenden-Status
- erhält keine Teilnahmebestätigung für den Besuch von Lehrveranstaltungen
- ist nicht berechtigt, Leistungskontrollen/Prüfungen abzulegen
- ist nicht berechtigt, ECTS Kreditpunkte zu erwerben
- kann keinen ETH-Abschluss oder Diplom erwerben
- erhält keine ETH Studierenden-Karte
- erhält kostenlos eine IT-Basisversorgung (ETH-Userkonto und ETH-Mailbox); zusätzliche Softwarelizenzen sind nicht enthalten, der E-Mail-Zugriff erfolgt via Webmail
Angehende Doktorierende der ETH Zürich oder künftige Studierende von Joint Master-Programmen, die gemeinsam von anderen Universitäten mit der ETH Zürich angeboten werden, dürfen sich auf keinen Fall zusätzlich als Hörer/innen registrieren.
ETH Zürich
Rämistrasse 101
HG F 19
8092
Zürich
Schweiz
Telefonzeiten
Mo - Fr 9 - 11 Uhr
Feiertage 2025/26
Das Telefon wird vom
22. Dezember 2025 bis
2. Januar 2026 nicht bedient.
Schalteröffnungszeiten
Mo + Do 11 - 13 Uhr
Feiertage 2025/26
Der Schalter der Kanzlei bleibt vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 geschlossen.