Hörerinnen und Hörer
Das Lehrangebot der ETH Zürich steht zum grössten Teil allen interessierten Personen offen. Gemäss Zulassungsverordnung der ETH Zürich besteht jedoch kein Anspruch auf Zulassung.
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Eine als Hörer/in registrierte Person
- hat an der ETH Zürich keinen Studierenden-Status
- erhält keine Teilnahmebestätigung für den Besuch von Lehrveranstaltungen
- ist nicht berechtigt, Leistungskontrollen/Prüfungen abzulegen
- ist nicht berechtigt, ECTS Kreditpunkte zu erwerben
- kann keinen ETH-Abschluss oder Diplom erwerben
- erhält keine ETH Studierenden-Karte
Kanzlei
ETH Zürich
Rämistrasse 101
HG F 19
8092
Zürich
Schweiz