Year-end

Wichtige Termine für 2023

18. Dezember 2023: E-Mail-Versand Lohnabrechnung Dezember 2023

Ende Januar 2024: E-Mail-Versand Lohnausweis 2023

Danach sind keine Änderungen mehr möglich für das Jahr 2023!

Der Mutationsschluss für lohnwirksame Ereignisse, die noch im Dezember 2023 erfolgen müssen, ist am Freitag, 08. Dezember 2023. Anträge in ETHIS (HR-Workflow) müssen spätestens dann durch die Budgetverantwortliche Person genehmigt sein.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Befristete Anstellungen, die am 31. Dezember 2023 enden und verlängert werden sollen, müssen bis 08. Dezember 2023 für eine Verlängerung genehmigt sein.
  • Auszahlungen, die nicht über HR-Workflow (ETHIS) abgewickelt, jedoch über HR ausbezahlt werden, müssen bis 08. Dezember 2023 bei HR eingetroffen sein.
  • protected pageAbrechnungen für im Auftrag der ETH geleisteten Dienste müssen dem HR physisch bis 08. Dezember 2023 vorliegen.

Die Lohnzahlung erfolgt bis zum 21. Dezember 2023 auf das individuelle Lohnkonto.

Mitarbeitende im Lohnsystem, die allenfalls eine individuelle Lohnerhöhung und/oder einen Teuerungsausgleich erhalten, werden in der ersten Januarwoche per E-Mail informiert und können die Daten im ETHIS einsehen.

Jahresendprozess Zeitwirtschaft

Im Hinblick auf den Jahreswechsel 2023/2024 müssen Mitarbeitende der ETH Zürich die Zeiterfassung für das ganze Jahr 2023 termingerecht und korrekt abschliessen.

Weiterführende Informationen zum Jahresendprozess Zeitwirtschaft mit Benutzungsanleitungen finden Sie hier.

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