Year-end

Wichtige Termine für 2024

20. Dezember 2024: E-Mail-Versand Lohnabrechnung Dezember 2024

Ende Januar 2025: E-Mail-Versand Lohnausweis 2024

Danach sind keine Änderungen mehr möglich für das Jahr 2024!

Der Mutationsschluss für lohnwirksame Ereignisse, die noch im Dezember 2024 erfolgen müssen, ist am Montag, 09. Dezember 2024. Anträge in ETHIS (HR-Workflow) müssen spätestens dann durch die Budgetverantwortliche Person genehmigt sein.

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Befristete Anstellungen, die am 31. Dezember 2024 enden und verlängert werden sollen, müssen bis 09. Dezember 2024 für eine Verlängerung genehmigt sein.
  • Auszahlungen, die nicht über HR-Workflow (ETHIS) abgewickelt, jedoch über HR ausbezahlt werden, müssen bis 09. Dezember 2024 bei HR eingetroffen sein.
  • protected page Abrechnungen für im Auftrag der ETH geleisteten Dienste müssen dem HR physisch bis 09. Dezember 2024 vorliegen.

Die Lohnzahlung erfolgt bis zum 20. Dezember 2024 auf das individuelle Lohnkonto.

Mitarbeitende im Lohnsystem, die allenfalls eine individuelle Lohnerhöhung und/oder einen Teuerungsausgleich erhalten, werden in der ersten Januarwoche per E-Mail informiert und können die Daten im ETHIS einsehen.

Jahresendprozess Zeitwirtschaft

Im Hinblick auf den Jahreswechsel 2024/2025 müssen Mitarbeitende der ETH Zürich die Zeiterfassung für das ganze Jahr 2024 termingerecht und korrekt abschliessen.

Weiterführende Informationen zum Jahresendprozess Zeitwirtschaft mit Benutzungsanleitungen finden Sie hier.

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