Sommerschulen
Bei der Bewerbung für eine Sommerschule ist die ETH-Prüfungssession zu berücksichtigen: Für Sommerschulen werden keine Ausnahmeregelungen getroffen . Studierende müssen daher sicherstellen, dass sich die Teilnahme an einer Sommerschule nicht mit ihren Prüfungen überschneidet.
Die Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen wird durch die Departemente bestimmt. Daher wenden Sie sich bitte unbedingt vor dem Auslandsaufenthalt und frühzeitig an Ihr Departement (Studienadministration).
Beachten Sie auch die Sommerschulen anderer Hochschulen, deren Teilnahme Sie selbst organisieren müssen.