Anpassungen von Kalender, Prüfungen und Übergangsbestimmungen

Im Zuge von PAKETH revidiert die ETH Zürich auf das Herbstsemester 2027 ihren Akademischen Kalender und ihr Prüfungswesen. Wie Sie als Studierende von diesen Änderungen betroffen sind, erfahren Sie hier.

Der akademische Kalender wird sich zum Vorteil für die Studierenden verändern:

Ab HS 2027 wird das akademische Jahr aus zwei gleich langen Semestern mit gleicher Vorlesungszeit (V), Lernzeit (L) und Prüfungsperiode (P) bestehen. Im Sommer entsteht eine vorlesungs- und prüfungsfreie Phase (*), ähnlich wie dies auch an anderen Universitäten üblich ist. Im Frühlingssemester, sowie neu auch im Herbstsemester, gibt es eine vorlesungsfreie Woche.

  • (V) Bezeichnet die Vorlesungszeit. In dieser Zeit werden Module angeboten. Integrierte Leistungsnachweise sind möglich.
  • (.) Vorlesungsunterbruch/frei: In dieser Zeit finden keine Vorlesungen und Prüfungen statt.
  • (L) Lernzeit: In dieser Zeit finden keine Vorlesungen statt. Sie dient der Vorbereitung auf die Prüfungen.
  • (RP) Repetitionsprüfungen: Diese finden vor der Prüfungsperiode statt, also in der Kalenderwoche (KW) 2 im Herbstsemester (HS), resp. KW 25 im Frühsemester (FS). In der KW 3 im HS, resp. KW 26 im FS, können ebenfalls Repetitionsprüfungen oder reguläre Prüfungen stattfinden. Die Prüfungen im Basisjahr werden jedoch jeweils ab der KW 4 im HS, bzw. KW 27 im FS, durchgeführt. 
  • (P) Prüfungsperiode: Zeitraum, in welchem die Schlussprüfungen stattfinden.
  • (O) Onboarding Woche: Ab HS 2027 wird es vor Semesterbeginn (KW 37) neu eine Onboarding Woche für neueintretende Bachelor- und Masterstudierende geben.

Mit der Belegung des Moduls (ehemalig Lerneinheit) sind Sie automatisch für die Leistungsnachweise (z. B. Prüfung) angemeldet. Sie haben die ersten 4 Wochen Zeit Ihre Belegungen zu ändern/zu stornieren oder etwas neu zu belegen. Danach ist in der Regel keine Stornierung (ehem. Abmeldung) mehr möglich.

Studierende, die aus «berechtigten Gründen», z.B. Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis, das Modul resp. den Leistungsnachweise nicht vollständig absolvieren können, erhalten die Möglichkeit, sich nach Ablauf der Belegungs-/Stornierungsfrist abzumelden.

Neu haben Sie als Studierende die Möglichkeit sich als «Hörer:in» einzuschreiben. Dieser Status ermöglicht den Besuch des Moduls, ohne die Absolvierung eines Leistungsnachweises.

Es wird in Zukunft folgende Formen der Leistungsnachweise geben. Neu wird im Vorlesungsverzeichnis vor Semesterbeginn ersichtlich sein, welche Form oder Kombination des Leistungsnachweises verlangt wird.

1) Integrierte Leistungsnachweise (Midterms, Seminararbeiten, Präsentationen etc.)

Integrierte Leistungsnachweise (ILN) werden während des Semesters erbracht und unterstützen kontinuierlichen Lernprozess im Modul. ILN können nicht wiederholt werden, ausser durch eine Neubelegung. Es liegt im Ermessen der Dozierenden, ob ein Nachbessern des ILN im laufenden Semester erlaubt ist.

2) Schlussprüfungen

Schlussprüfungen ersetzen die bisherigen Sessionsprüfungen und Semesterendprüfungen. Alle Schlussprüfungen finden während der Prüfungsperiode statt, welche vier bzw. drei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit beginnt (siehe Akademischer Kalender).

3) Repetitionsprüfungen

Mit PAKETH wird für alle Pflichtveranstaltungen eine Repetitionsprüfung angeboten. Für die Repetition ist in der Prüfungsphase ein definierter Zeitraum vorgesehen (siehe Akademischer Kalender). Im Vorlesungsverzeichnis wird gekennzeichnet sein, ob das Modul eine Repetition anbietet oder nicht (bei Pflichtveranstaltungen muss immer Repetition angeboten werden).

Als Studierende haben Sie zwei Möglichkeiten ein Modul zu repetieren.

  • Sie belegen das Modul erneut und wiederholen das gesamte Modul inklusive der eventuell schon erworbenen Bonuspunkte oder integrierten Leistungsnachweise
  • Sie melden sich an für die Repetition, die im Folgesemester stattfindet, fristgerecht an. 

Beides gilt als 2. Antritt. 

Mit PAKETH liegt ein besonderer Fokus auf der Studierbarkeit und damit auch auf der Planung des studentischen Workloads. Studierende werden im Vorlesungsverzeichnis und von Dozierenden frühzeitig über Format und Zeitplan der Leistungen informiert. So erfahren sie, wann und wie viel sie in einem Modul gefordert sein werden. 

Damit dies gut gelingen kann, ist es wichtig, dass die Studiengänge
 und das Rektorat Feedback erhalten. Deshalb ist es zentral, dass Sie als
Studierende an den Befragungen der «Unterrichtsbeurteilung ETH Zürich»
teilnehmen. Im HS25 werden schriftliche Prüfungen evaluiert, was auch Fragen zum zeitlichen Umfang der individuellen Prüfungsvorbereitung umfasst. Ebenfalls wird zum Ende des Semesters eine neue Workloadverlaufserhebung pilotiert. Je mehr Studierende die Umfragen ausfüllen, umso repräsentativer und aussagekräftiger ist die Datenbasis für die Workloadplanung in den Studiengängen.

Ab HS2027 wird es einen Wechsel für alle bestehenden Studienreglemente (Bachelor- und Masterstufe) geben. Das bedeutet, dass es keine Übergangsjahrgänge geben wird. Es wird höchste Sorge dazu getragen, dass dieser Wechsel zu keinem Nachteil für Sie als Studierende führt. Alle Ihre bestehenden Studienleistungen werden Ihnen angerechnet, und Sie werden regelmässig und proaktiv über alle Details dazu durch Informationsveranstaltungen und die Webseite informiert.

Wichtig: Die Terminologie ändert sich mit PAKETH. Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten neuen Begriffe:

Haben Sie noch Fragen? Schauen Sie in der FAQ oder kontaktieren Sie uns.

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