Einreise und Unterkunft
Einreise in die Schweiz
Die meisten ausländischen Doktorierenden, die von ausserhalb der Europäischen Union bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum stammen, brauchen für die Einreise in die Schweiz ein Visum. Für diejenigen mit Anstellung resp. Arbeitsplatzvereinbarung kümmert sich die Personalabteilung der ETH um die Einreiseformalitäten. Achten Sie dabei bitte auf eine rechtzeitige Anmeldung zum Doktorat. Sie erhalten die Aufenthaltsbewilligung nur im Zusammenhang mit der Immatrikulation. Die Anmeldung zum Doktorat muss daher parallel mit dem Einstellungsprozess durch die Personalabteilung erfolgen. Informationen rund um die Einreise in die Schweiz findet man hier:
Krankenversicherung
Bitte beachten Sie zudem, dass sämtliche Personen, die sich mehr als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, der Krankenversicherungspflicht unterstehen. Die obligatorische Grundversicherung deckt die medizinische Behandlung im Falle von Krankheit oder Unfall. Die vollständigen Informationen dazu finden Sie hier:
Wohnungssuche
Da Schweizer Universitäten im Gegensatz zu ausländischen Universitäten keine oder nur beschränkt Unterkünfte auf dem eigenen Campus anbieten, liegt die Wohnungssuche ganz in der Verantwortung der Doktorierenden. Dabei ist zu beachten, dass der Wohnraum in Zürich nicht nur knapp, sondern auch teuer ist. Nützliche Informationen findet man hier:
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Stellen.
Informationen und Services zu nicht-akademischen Themen bietet das Welcome Center