Krankenversicherung
Die Krankenversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch. Die Versicherung ist nicht Sache des Arbeitgebers und entsteht auch nicht automatisch. Sie müssen die Versicherung auf privater Basis abschliessen und Ihre Anmeldung muss spätestens drei Monate nach Wohnsitznahme in der Schweiz erfolgen.
Bei Aufenthalten bis max. 4 Monate (ohne Anmeldepflicht in der Schweiz) kann vielfach auf den Abschluss einer Krankenversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse verzichtet werden. Dies bedingt, dass die Person in ihrem Heimatland gegen die Risiken von Krankheit gut versichert ist.
Hinweis für Doktorierende
Doktorierende können sich unter bestimmten Voraussetzungen und falls ein gleichwertiger Versicherungsschutz gegeben ist, von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Mehr erfahren
Obligatorische Grundversicherung und freiwillige Zusatzversicherungen
Die Krankenkasse besteht aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG), auch Grundversicherung genannt, und aus freiwilligen Zusatzversicherungen.
Obligatorische Grundversicherung
Mit der obligatorischen Grundversicherung erhalten Sie eine qualitativ hochstehende und umfassende medizinische Basisversorgung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Leistungen in der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen identisch. Jede Kasse ist verpflichtet, Sie in die Grundversicherung aufzunehmen, unabhängig von Ihrem Alter oder Gesundheitszustand.
In der obligatorischen Grundversicherung gibt es unterschiedliche Versicherungsmodelle. Je nach Wahl können Sie Prämien sparen.
Freiwillige Zusatzversicherungen
Mit Zusatzversicherungen können Sie die Grundversicherung nach Ihren persönlichen Bedürfnissen ergänzen. Für die Zusatzversicherungen werden Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen müssen. Im Unterschied zur obligatorischen Grundversicherung darf die Krankenkasse, wenn sie Vorbehalte hat, die Aufnahme verweigern. Das Leistungsangebot für die Zusatzversicherungen umfasst zum Beispiel:
- Alternativmedizin
- Psychotherapien
- Ungedeckte Kosten im Ausland (Ambulanztransporte, Rettungsmassnahmen)
- Sehhilfen
- Zahnstellungskorrekturen bei Kindern
- Zweibettzimmer (halbprivat) oder Einbettzimmer (privat) im Spital
- Flexible Spitalabteilungswahl
- Nicht-kassenpflichtige Medikamente
- Leistungen im Bereich Fitness und Wellness
Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die jeweilige Stelle.