Doktorierende

Sie kommen als Doktorandin oder Doktorand an die ETH Zürich.

Staatsangehörige aus einem EU-27- oder EFTA-Staat müssen sich nach Ankunft in der Schweiz mit den nötigen Unterlagen gemäss Aufenthaltsstatus auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in Zürich anmelden. Diese Anmeldung muss innert 14 Tagen nach der Einreise und spätestens vor Vertragsbeginn erfolgen.

Weitere Informationen zur Anmeldung in der Schweiz finden Sie im Staffnet.

Angehörige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten benötigen eine von der Arbeitsmarktbehörde bewilligte Zulassung für Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (Visumsermächtigung für visumspflichtige Personen oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung für nicht-visumspflichtige Personen, siehe auch Visum für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige).

Voraussetzung

  • Sie möchten an der ETH Zürich eine Dissertation verfassen und werden sich an der ETH Zürich oder Universität Zürich immatrikulieren
  • Sie besitzen ein anerkanntes Masterdiplom
  • Sie sind nicht älter als 50 Jahre
  • Sie haben bereits eine Stellenzusage für ein Doktorat

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Der gesamte Studienaufenthalt in der Schweiz darf nicht länger als 8 Jahre dauern. Diese Dauer schliesst die Zeit für Studium, Doktorat und Postdoktorat in der Schweiz ein.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie: Die Migrationsbehörde benötigt 4 - 6 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches.

Unterlagen

Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:

Familienangehörige

Direkte Familienangehörige können mit in die Schweiz einreisen. Allerdings müssen dafür Voraussetzungen erfüllt werden, die von der Migrationsbehörde geprüft werden, s. auch Miteinreisende Familienangehörige.

Erwerbstätigkeit Ehepartner/in

Die Erwerbstätigkeit für Ehepartner/in ist möglich. Voraussetzung ist eine gültige Aufenthaltsbewilligung im Familiennachzug mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte das Vizepräsidium für Personalentwicklung und Leadership, die für Sie die individuelle Situation in Absprache mit dem Migrationsamt abklärt.

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