Zugelassen - wie weiter?
Der Zulassungsbescheid enthält weitere Informationen zur Annahme des Studienplatzes und zur Einschreibung in den Studiengang.
Checkliste Master-Anmeldung
Um den Studienplatz anzunehmen, melden Sie sich bitte innerhalb der angegebenen Frist in eApply an.
Sollten wir bis zu diesem Datum nicht von Ihnen gehört haben, verfällt das Angebot.
Nach Annahme Ihres Studienplatzes erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung zum Download in eApply.
Dort finden Sie weitere Informationen zu den Anmeldedokumenten, die Sie einreichen müssen, um sich zu immatrikulieren. Die Bestätigung dient auch für offizielle Zwecke (z. B. Visumsantrag).
Bitte haben Sie Verständnis, dass es einige Wochen dauern kann, bis Ihre Anmeldung von uns bearbeitet und die Bestätigung samt Informationen zu den Anmeldedokumenten ausgestellt wird.
Mit Ihrer Anmeldebestätigung finden Sie in Ihrem eApply Konto weitere Informationen zu Form und Inhalt der Abschlussunterlagen, die Sie für die Immatrikulation einreichen müssen.
Originaldokumente
Einige Abschlussunterlagen müssen für die Anmeldung im Original oder als beglaubigte Kopien eingereicht werden (Scans Ihrer Abschlussdokumente können Sie selbstständig in eApply hochladen). Die Dokumente müssen nicht notariell, sondern lediglich von Ihrer Universität beglaubigt werden. Genaue Angaben entnehmen Sie bitte Ihrem eApply Account. Die Originaldokumente werden im Laufe des ersten Studiensemesters zurückgegeben. Die beglaubigten Kopien werden nicht retourniert.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir, Originaldokumente entweder eingeschrieben (per Post oder Kurier) zu verschicken oder persönlich an unserem Schalter abzugeben.
Postadresse:
ETH Zürich
Zulassungsstelle
HG F 21
Rämistrasse 101
8092 Zürich
Schweiz
Falls Ihre Universität die Möglichkeit bietet, Ihre Abschlussdokumente über ein gesichertes elektronisches Transfersystem (z.B. Digitary, HEAR o.Ä.) zu übermitteln, bitten wir Sie, Ihre Unterlagen für uns über die E-Mail-Adresse zugänglich zu machen.
Verifikation chinesischer Studienabschlüsse
Studierende mit einem Bachelor-, Master- oder Doktoratsabschluss aus China müssen bei der Anmeldung zusätzlich eine Verifikation durch folgende Chinesische Agenturen einreichen.
1. Überprüfungsbestätigung des Abschlusszertifkats/«degree certificate»: Beantragen Sie bei der Prüfstelle «Center for Student Services and Development» (CSSD) eine elektronische Überprüfungsbestätigung. Lassen Sie durch CSSD eine Kopie dieser Bestätigung (pdf Version) direkt an senden.
2. Elektronische Überprüfungsbestätigung des Leistungsausweises/«Academic Transcript»: Reichen Sie Ihre Unterlagen bei der folgenden vom Chinesischen Bildungsministerium ernannten Prüfstelle «Center for Student Services and Development» (CSSD) externe Seite www.chsi.com.cn ein. Beantragen Sie eine direkte Übermittlung der offiziellen Überprüfungsbestätigung des Online Verification Report of China Higher Education Student's Academic Transcript (pdf Version) an .
3. Elektronische Überprüfungsbestätigung des Universitätsabschlusses «degree diploma, qualification certifcate»: Reichen Sie Ihre Unterlagen bei der folgenden vom Chinesischen Bildungsministerium ernannten Prüfstelle «Center for Student Services and Development» (CSSD) externe Seite www.chsi.com.cn ein für eine Überprüfung des Higher Education Qualification Certificate in Englisch. Beantragen Sie eine direkte Übermittlung der offiziellen Überprüfungsbestätigung des Verification Report of Higher Education Qualification Certificate (pdf Version) an .
Am 30. August 2024 findet unser Check-in Online Event für neue Master-Studierende statt.
Reservieren Sie sich das Datum und registrieren Sie sich vorab für den Event. An diesem Online-Anlass vor Studienbeginn erhalten Sie einen Einblick in die Kultur der ETH Zürich sowie hilfreiche Hinweise für einen erfolgreichen Start.
Die Anmeldung muss bis spätestens Semesterbeginn (Kalenderwoche 38) vollständig sein. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Bedingungen gemäss Zulassungsentscheid erfüllt sein (z.B. Bachelor-Abschluss) sowie die offiziellen Abschlussdokumente vorliegen.
In Ausnahmefällen bieten wir eine zweiwöchige Kulanzfrist an (Kalenderwoche 39). Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Zulassung. Dies hat zur Folge, dass Sie das Studium nicht antreten können.
Weitere Verlängerungen der Frist sind ausgeschlossen.
Die Immatrikulation kann erst veranlasst werden, wenn Sie Ihre Anmeldung vervollständigt haben.
Die Immatrikulation wird anschliessend von der Kanzlei vorgenommen. Danach erhalten Sie auch Ihren Studierendenausweis und den Zugang zu Ihrem persönlichen ETH Studierendenkonto in myStudies.